Sehr geehrter Ratsuchender,
bei einem Mindesteseinsatz muss es ja ein echtes Schnäpchen gewesen sein.
Zivilrechtlich können Sie den Vertrag anfechten.
Strafrechtlich können Sie Anzeige wegen Betruges erstatten.
Das weitere Vorgehen und die Einzelheiten sollten Sie unbedingt mit Ihrer Anwältin besprechen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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Zu Ihrem Bewertungskommentar und der Punktevergabe fällt nur soviel ein:
Wenn Sie für 25 € brutto drei Stunden arbeiten müssen, sollten Sie hier einmal eine Anfrage zum gesetzlichen Mindestlohn einstellen und auch überlegen, wieviel von den 25 € tatsählich brutto beim Anwalt ankommen. Wenn Sie also mutmaßen, sollten Sie erst einmal Fakten ein holen.
Die Möglichkeiten worden sowohl in zivilrechtlicher also auch strafrechlicher Hinsicht erläutert.
Nachfragen sind Ihnen nicht eingefallen und wurden nicht gestellt. Was soll also nicht ausführlich oder verständlich genug gewesen sein? Dafür bewerten Sie lieber unterhalb des Durchschnitts.
Wenn Sie "gerade aus" sind, vielleicht noch der Hinweis, dass der, der weder Anrede noch Grußformel verwendet, vielleicht bei der Bewertung Anderer in Punkto "Freundlichkeit" sicherlich ein Manko hat.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle