Mittelverwendung §55 Nr. 5 AO
vom 29.3.2022
für 63 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Wehle / Aachen
Guten Tag, liegt unser Verein in der Grenze der zeitnahen Mittelverwendung von 45k€ nach §55 Nr. 5 AO? - gemeinnütziger, eingetragener Kleingartnverein - Einnahmen 15k (Mitgliedsbeiträge, sonst. Gebühren) - Einnahmen 30k€ als Durchlaufposten die wir 1:1 als weiterreichen (Wasser, Strom Pachtzins etc.) Danke und Grüße Nicole S. ...