hallo,
ich habe eine Lebensversicherung Ende 2004 abgeschlossen und überlege, diese jetzt an European Policy Exchange zuverkaufen anstatt sie bei der Versicherungsgesellschaft einfach zu kündigen. Das die Versicherung vor 2005 abgeschlossen wurde musste ich ja auf die jährlichen Zinsen keine Steuer zahlen. Verhält es sich mit dem Gewinn aus einem Verkauf genau so, also muss ich darauf dann auch keine Steuer zahlen?
innerhalb der Spekulationsfrist von 10 Jahren hätte hier eine Gewinnbesteuerung erfolgen können.
Das ist bei Ihnen nicht der Fall. Verkaufen und Gewinne einsacken.
MFG
Fricke
RA
Rückfrage vom Fragesteller24. März 2022 | 09:19
Hm.. ich habe jetzt von einem Bekannten gehört dass Aktien oder Geldanlagen immer mit Abgeltungssteuer besteuert werden (12 Jahre Haltefrist). Die ist ja hier auch verstrichen.
10 Jahre Spekulationsfrist wären demnach bei Immobilien der Fall.
mfG
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt24. März 2022 | 15:42
Werter Sparer,
Sämtliche einer Spekulation unterliegende Fristen sind abgelaufen und eine Besteuerung aus § 23 EStG nicht mehr möglich...