Arbeitsrecht 2006
Sehr geehrte Damen und Herren, was ist denn dezeit beim Arbeitsrecht hinsichtlich der Probezeit rechtsverbindlich und geltendes Recht? Mir ist bekannt das lt. "altem" Stand maximal 6 Monate zulässig sind. Jetzt heißt es, das schon 24 Monate zulässig sind, doch das Gesetzt ist doch noch gar nicht verabschiedet worden ? Über Google fand ich nur so Aussagen wie z.B., 24 Monate können ...