Arbeitsvertrag ÖD Pflichten
beantwortet von
Rechtsanwältin Doreen Prochnow / Rostock
Ich möchte zwei Fragen zu meinem Arbeitsvertrag rechtssicher geklärt haben. Ich bin in Teilzeit (50%) im öffentlichen Dienst tätig. Die anderen 50% bin ich selbständig und so auch eingestellt. Muss ich unter diesen Voraussetzungen an Veranstaltungen die 800 km entfernt sind teilnehmen. In meinem Vertrag ist dies, wie bei allen anderen Mitarbeitern, als Pflicht verankert. Die Frage ist, ob es si ...