Rückzahlung der Ausbildungskosten/Fortbildungskosten
beantwortet von
Rechtsanwalt Johannes Kromer / Neckartenzlingen
Ich nehme seit 1.9.2013 an einem Traineeprogramm teil und habe einen Arbeitsvertrag über 2 Jahre unterschrieben. Die Probezeit ist bereits abgelaufen. Angaben zum inhaltlichen Umfang des Traineeprogrammes sind in dem Vertrag nicht enthalten. Interne Weiterbildungen fanden lediglich in den ersten 7 Wochen statt. Der Vertrag beinhaltet eine Rückzahlungsklausel. Ich frage mich jetzt, ob die Klausel w ...