Verjährung,
vom 22.2.2005
15 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann / Düren
In dieser Angelegenheit (siehe Anhang) liegen mir zwei völlig unterschiedliche Rechtsmeinungen von zwei Juristinnen vor. Eine davon geht von der Verjährung des Anspruchs aus die andere nicht. Deshalb moechte ich gern noch eine dritte Meinung einholen. Ich habe aufgrund der gegensätzlichen Rechtseinschätzungen (die Fundstellenangabe habe ich in den beiden anderen BGH-Urteilen gefunden) noch ein ...