Widerruf Kündigung
Ich habe mein derzeitiges Arbeitsverhältnis gekündigt, möchte es nun aber weiterführen. Mein Arbeitgeber ist damit einverstanden, ich soll schriftlich erklären, dass ich meine Kündigung widerrufe. Meine Frage: Wird allein durch meinen Widerruf der Arbeitsvertrag wieder wirksam, oder benötige ich hierzu die (schriftliche) Erklärung meines Arbeitgebers, das er mit meiner Weiterbeschäftigung einverst ...