Hausfriedensbruch nach § 123 StGB
beantwortet von
Rechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer / Erkelenz
Sehr geehrte Damen und Herren Mir wurde heute ein Schreiben der Polizei zugestellt betreffs Hausfriedensbruch nach § 123 StGB, in dem ich mich schriftlich zum Vorwurf äußern kann. Die Sachlage ist folgende, meine (mittlerweile) Ex-Freundin hatte mir gestanden, mich mehrere Monate mit einem anderen Mann betrogen zu haben. Nachdem ich ca. 3 Wochen danach nichts von ihr gehört habe, bin ich zu ...