Anspruch auf ALG1 als Student wegen SGB III § 120 Sonderfälle der Verfügbarkeit?
Sehr geehrte Damen und Herren, ich studiere seit Oktober 2007 und war bis September 2008 festangestellt. Ab dem kommenden Semester werde ich nur noch 10-14 Stunden Präsenzzeit in der Universität haben, da ich aufgrund eines vorherigen Studiums einen Teil der Studienleistungen angerechnet bekommen habe. Demzufolge kann ich mehr als 20 Stunden die Woche arbeiten und trotzdem in der Regelstudienze ...