Verbraucherinsolvenz und Restschuldbefreiung
vom 21.4.2006
20 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA / Bad Nauheim
Sehr geehrte Damen und Herren, in Sachen Verbraucherinsolvenz. Folgender Sachverhalt: Es könnte sein, dass ich Verbraucherinsolvenz in Deutschland oder Frankreich anmelden sollte. Ich habe nur einen Gläubiger und dieser ist eine Bank. Bei einem, nicht in meinem Besitz befindlichen Objekt, ist eine Grundschuld eingetragen, wo auch ich u.a. einen Kredit laufen habe und bei dieser Grundschul ...