von RAin Dr. Elke Scheibeler
Sehr geehrte Rechtsanwälte, ich befinde mich in der Wohlverhaltensphase meiner Verbraucherinsolvenz. Ab 01.09. fing mein bis dahin unterhaltsberechtigter Sohn eine Vollzeitbeschäftigung an, die Unterhaltspflicht fiel also weg. Ich habe dies meinem Insolvenzverwalter, meinem Arbeitgeber sowie de ...
Insolvenzverwalter