Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

(anteiliger) Hauskauf in der Verbraucherinsolvenz

31. August 2023 16:05 |
Preis: 55,00 € |

Insolvenzrecht


Beantwortet von

Zusammenfassung

Erwerb Miteigentumsanteil in der Insolvenz

Ich befinde mich in der Verbraucherinsolvenz. Das Verfahren wurde im Juni 2022 eröffnet. Mein Gehalt wird ganz regulär gepfändet und alles läuft geregelt. Die Immobilie, die ich gemeinsam mit einer anderen Person bewohne und jeder anteilig mietet, wurde uns vom Eigentümer zum Kauf angeboten. Den Kaufpreis kann ich natürlich nicht aufbringen.

Ein Verwandter hat sich aber angeboten, diese Summe zu bezahlen. Von meinem (bereits gepfändeten) Einkommen kann ich diese dann über die nächsten Jahre an ihn zurückzahlen (Rückzahlungsraten decken sich mit meiner bisherigen Miete).
Ich würde die Immobilie zwar nur anteilig erwerben, müsste aber natürlich dennoch ins Grundbuch eingetragen werden.
Wäre dieses Vorhaben zulässig oder bestehen rechtliche Hürden?

31. August 2023 | 18:39

Antwort

von


(1624)
Hochwaldstraße 16
61231 Bad Nauheim
Tel: 06032/5074509
Web: https://www.rechtsanwalt-schroeter.de
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

1. Der Erwerb eines Miteigentumsanteils ist nach Abschluss des Insovlenzverfahrens in der Wohlverhaltensphase möglich. Läuft das Insolvenzverfahren hingegen noch, ist ein Erwerb nicht zu empfehlen, da dieser dann in die Insolvenzmasse fällt.

2. Maßgeblich wird aber die Ausgestaltung des Vertrages sein. Soweit Sie den Miteigentumsanteil erwerben und ein Dritter den Kaufpreis bereitsstellt, wird dieser eine Sicherheit fordern. Diese kann in Form einer Grundschuld erfolgen.

Eine andere Möglichkeit ist ein sogenannter Mietkauf, wonach Sie nach einer bestimmten Zeit und monatlichen Zahlungen das Eigentum erwerben. Ein Mietkauf ist allerdings vertraglich anspruchsvoll, wenn das Eigentum erst zu einem späteren Zeitpunkt übergehen soll.

3. Insoweit ist zu klären, in welchem Verfahrensstadium Sie sich befinden und wie der Verwandte für den bereitgestellten Kaufpreis besichert werden möchte.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA

Rückfrage vom Fragesteller 4. September 2023 | 16:26

Haben Sie recht herzlichen Dank für Ihre Antwort. Sie Schreiben:
"Insoweit ist zu klären, in welchem Verfahrensstadium Sie sich befinden und wie der Verwandte für den bereitgestellten Kaufpreis besichert werden möchte."

Der Verwandte möchte nicht besichert werden. Wichtig scheint aber die Frage zu sein, in welchem Verfahrensstadium ich mich befinde. Eine Rückmeldung vom Insolvenzverwalter habe ich dazu bisher nicht bekommen. Mir liegt (neben dem vorherigen Gutachten des Verwalters) lediglich ein Schreiben vom Gericht vor, dass der Insolvenzverfahren eröffnet wurde (Zeitpunkt 06/2022). Seit dem wird der pfändbare Teil meines Einkommens monatlich an den Insolvenzverwalter überführt. Seit diesem Tag habe ich weder vom Insolvenzverwalter noch vom Gericht weiteren Schreiben, Nachfragen o. Ä. erhalten.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 4. September 2023 | 21:06

Vielen Dank für die Rückmeldung.

Sie befinden sich danach noch in dem Insolvenzverfahren. Dies ist noch nicht abgeschlossen. Daher sollten Sie mit dem Erwerb des Miteigentumsanteils warten bis Ihnen ein Beschluss des Insolvenzgerichtes vorliegt, dass das Insolvenzverfahren aufgehoben wurde und Sie sich dann in der Wohlverhaltensphase befinden-

Mit besten Grüßen

Marcus Schröter
Rechtsanwalt

ANTWORT VON

(1624)

Hochwaldstraße 16
61231 Bad Nauheim
Tel: 06032/5074509
Web: https://www.rechtsanwalt-schroeter.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht, Vertragsrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118797 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
4,8/5,0
Die Antwort wirkte umfassend und war leicht verständlich. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
TipTop Antwort mit entsprechender Vorgehensweise, vielen Dank, gerne wieder ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
RA Ahmadi antwortet sehr schnell und sehr ausführlich. Seine Erklärungen sind sehr verständlich. Gerne wieder! ...
FRAGESTELLER