Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
die von Ihnen geschilderten Verhältnisse sind im Grunde die üblichen Umstände, welche nach einer Insolvenz zu erwarten zu erwarten sind.
Einzige Besonderheit ist die die noch zu zahlenden Forderung von 1.386,48 €. Wenn es sich hierbei um eine Forderung aus unerlaubter Handlung oder eine irgendwie nach Eröffnung des Verfahrens entstandene Forderung handelt wäre es hier tatsächlich ein Entgegenkommen des Verwalters, wenn dieser auch noch eine Ratenvereinbarung ermöglicht. Dies ist eigentlich nicht die Aufgabe des Verwalters, dieser muss sich nur um die Verteilung der Masse an die tatsächlichen Insolvenzgläubiger kümmern. Vermutlich ist es aus Sicht des Verwalters einfacher gewesen eine Ratenvereinbarung in die Wege zu leiten, statt Ihnen lang und breit zu erklären, warum die nicht seine Aufgabe ist usw...
Sie können also mit dem Ergebnis zufrieden sein, alles entspricht dem üblichen Vorgehen.
Ich hoffe Ihre Frage zufriedenstellend beantwortet zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Abend.
Mit freundlichen Grüßen,
RA Fabian Fricke
Antwort
vonRechtsanwalt Fabian Fricke
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Mit dem Insolvenzverwalter wurde vereinbart, dass ich ihn 13 x 100 € überweise und er verteilt das Geld dann an die Insolvenzgläubiger. Für ihn war es einfacher, da es sich um kleine Forderungen von vielen Gläubiger handelt. Der Insolvenzverwalter fand es so einfacher und schneller.
Was hat der Insolvenzverwalter gesagt
es bringt ja nichts, wenn die Schufa sauber wird und dann durch unerlaubte Forderungen wieder gefüllt wird. Sie müssen wissen, die Schufa wird sich eh 3 Jahre Zeit lassen alle Einträge zu löschen und wenn Sie sich an die Raten halten, sind sie in exakt 13 Monate komplett Schuldenfrei.
Was halten Sie von dieser Aussage?
Anbei die Forderungsaufstellung der unerlaubten Handlungen (wie Sie sehen, sind es meist kleine Forderungen)
01.10.2022 – 01.12.2022 Atriga [30.15€]
01.10 2022 – 01.04.2023 Atriga [74.10€]
01.10.2022 – 01.10.2025 EOS [361.01€]
01.10.2022 – 01.04.2023 Königs Inkasso [61.26€]
01.10.2022 – 01.01.2023 Sirius Inkasso [33.94€]
01.10.2022 – 01.12.2022 Rechtsanwalt Doehring [30.00€]
01.10.2022 – 01.06.2024 Coeo Inkasso GmbH [197.04€]
01.10.2022 – 01.01.2026 Coeo Inkasso GmbH [387.80€]
01.10.2022 – 01.10.2023 Paigo [131.18€]
01.10.2022 – 01.09.2023 BCV Plus
Vielen Dank für alles und noch ein schönen Abend
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
das Vorgehen ist eigentlich nicht das Übliche, allerdings durchaus zielführend. Wenn die genannten Gläubiger eine Forderung aus unerlaubter Handlung angemeldet hätten und diese auch nicht absolut ungerechtfertigt ist, dann wäre es tatsächlich viel leichter einfach zu zahlen und die Sachen sind erledigt. Sich wegen nur eines Kleinbetrages rumzustreiten und vielleicht noch eine Strafanzeige zu riskieren wäre voraussichtlich mit viel höheren Kosten verbunden. Andererseits sind die Anforderungen an ein Anmeldung aus unerlaubter Handlung etwas höher, inwieweit diese erfolgreich bzw. angreifbar gewesen wäre lässt aber schwer vorab beurteilen. Ob die Gläubiger das dann tatsächlich durchgezogen hätten lässt sich ebenfalls schwer beurteilen, aber wenn es auch nur einer ernsthaft betrieben hätte wäre der Aufwand vermutlich erheblich gewesen. Im Schlimmsten Fall wäre dann noch ein Anwalt für Strafsachen nötig gewesen und eine Geldstrafe oder Geldauflage dazu gekommen - das wäre bei nur einem Gläubiger schon teurer als alle zu zahlen. Bei den Auftraggebern von Paigo und Coeo (Klarna) kommen durchaus mal Strafanzeigen vor.
Ansonsten stimmt die Aussage zur Schufa - der Gläubiger meldet eine Forderung aus unerlaubter Handlung an, diese wird nicht durch die Restschuldbefreiung erledigt und bleibt damit bestehen. Erst nach Zahlung wird die Erledigung vermerkt und dann sind es wieder 3 Jahre bis der Eintrag komplett weg ist.
Unter reinen Kosten/Nutzen-Abwägungen dürfte das Vorgehen daher durchaus sinnvoll gewesen sein.
Mit freundlichen Grüßen,
RA Fabian Fricke