Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Steht Geld aus Insolvenzmasse auch der Witwe des Gläubigers zu?

23. Januar 2012 19:26 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Insolvenzrecht


Beantwortet von

Mein Vater hat bei einem Bauunternehmer gearbeitet und im Jahr 2000 ist das Insolvenzverfahren dieser Firma eröffnet worden.

Mein Vater ist 2007 verstorben. Heute erhält meine Mutter an seinen Namen adressiert einen Brief in dem steht, dass in dem Insolvenzverfahren eine Quote zur Auszahlung gelangt.

Meine Frage:
Steht meiner Mutter bzw. seiner Witwe das Geld aus diesem Insolvenzverfahren zu oder ist der Anspruch mit seinem Tod verfallen?

23. Januar 2012 | 21:13

Antwort

von


(531)
Schönbornstr. 41
60431 Frankfurt
Tel: 069 - 523140
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Jutta-Petry-Berger-__l102476.html
E-Mail:

Sehr geehrte Fragestellerin,

ich bedanke mich für Ihre online-Anfrage, zu der ich wie folgt Stellung nehme:

Mit dem Tod Ihres Vaters, der Insolvenzgläubiger in dem Insolvenzverfahren der Baufirma war, fällt der Anspruch auf Auszahlung der Quote NICHT weg. Anspruchsberechtigt sind vielmehr die Erben Ihres Vaters. Die Erben – ggf. nur Ihre Mutter, wenn diese Alleinerbin geworden ist – müssen ihre Rechtsnachfolge gegenüber dem Insolvenzverwalter durch Vorlage eines Erbscheins nachweisen und gleichzeitig den Antrag stellen, die Insolvenztabelle entsprechend zu berichtigen.

Ich hoffe, Ihnen eine hilfreiche erste Orientierung gegeben zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
J. Petry-Berger
Rechtsanwältin


ANTWORT VON

(531)

Schönbornstr. 41
60431 Frankfurt
Tel: 069 - 523140
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Jutta-Petry-Berger-__l102476.html
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Familienrecht, Insolvenzrecht, Versicherungsrecht, Miet- und Pachtrecht, Vertragsrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118797 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
4,8/5,0
Die Antwort wirkte umfassend und war leicht verständlich. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
TipTop Antwort mit entsprechender Vorgehensweise, vielen Dank, gerne wieder ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
RA Ahmadi antwortet sehr schnell und sehr ausführlich. Seine Erklärungen sind sehr verständlich. Gerne wieder! ...
FRAGESTELLER