Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
zu 1)
Selbstverständlich kann auch die von Ihnen in Erwägung gezogene Anmeldung erfolgen. Sofern die Anmeldefrist noch nicht vorüber ist, wäre diese mit keinen zusätzlichen Kosten verbunden und kann daher zumindest nicht nachteilig sein, so dass Ihr einziges Risiko darin besteht, dass der Insolvenzverwalter die Forderung bestreitet. Dann wäre ggf. die Anmeldung nachzubessern.
Ob tatsächlich ein Fall der Prospekthaftung und/oder Falschberatung vorliegt, kann an dieser Stelle nicht beurteilt werden, da der für die Prüfung des Prospekts/der Beratung erforderliche Sachverhalt nicht mitgeteilt wurde.
zu 2)
Eine Restschuldbefreiung sieht das Gesetz in § 286 InsO
nur für natürliche Personen vor. In Ihrem Fall sind Insolvenzschuldner sämtlich juristische Personen, so dass sich die Frage nach der Restschuldbefreiung gar nicht stellt. Sie brauchen daher diesbezüglich nichts auszufüllen.
zu 3)
Eine generelle Aussage kann nicht getroffen werden. Grundsätzlich ist das anzukreuzen, was auf Ihren Fall zutrifft. In der Regel schließen sich jedoch vertragliche und deliktische Ansprüche aus.
Einfacher begründbar sind meist vertragliche Ansprüche, da diese bereits durch die beizufügenden Unterlagen belegt werden können. Zu deliktischen Ansprüchen fehlen dagegen solche Belege, so dass regelmäßig umfangreiche juristische Ausführungen erforderlich sind, die mitunter ohne Rechtsrat nicht dargestellt werden können.
Hinsichtlich Ihrer Ergänzung noch kurz der Hinweis: Es kommt vermutlich auf den genauen Wortlaut des Haftungsausschlusses der Allianz an. Denn fast jede Straftat führt über § 823 Abs. 2 BGB
zu einem deliktischen Anspruch; aber nicht jeder deliktischer Anspruch stellt auch eine Straftat dar. So sieht alleine das BGB in seinen §§ 823ff. diverse Delikte vor, die durchaus zu einer Haftung der Allianz führen könnten, sofern nur die Straftaten ausgeschlossen sind. Hinzu kommen dann noch die in Nebengesetzen wie WpHG, WpPG etc. enthaltenen Haftungstatbestände.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Diese Antwort ist vom 12. November 2014 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwalt Thomas Henning
Nürnberger Strasse 71
96114 Hirschaid
Tel: 095432380252
Web: http://www.ra-henning.biz
E-Mail:
Rechtsanwalt Thomas Henning
Sehr geehrter Herr Henning,
vielen Dank für Ihre schnelle und kompetente Antwort.
Leider hatte ich wohl ein Detail übersehen, welches ich Ihnen in meiner Anfrage hätte mitteilen sollen.
Denn in einem Telefonat mit dem Büro des Insolvenzverwalters RA Kübler wurde ich darauf Aufmerksam gemacht, dass es in dem speziellen, vom Insolvenzverwalter vorausgefüllten Formular auch eine Fußnote zu dem folgenden, mit ja / nein anzukreuzenden Text:
„Forderung aus unerlaubten Handlung wird geltend gemacht" gibt.
Der Hinweis hierzu lautet:
„Die Anmeldung aus unerlaubter Handlung wird vorsorglich, aufgrund des noch nicht abgeschlossenen Strafverfahrens gegen Herrn Biehl vorgenommen."
In denen, dem Formular beigefügten Hinweisblättern finden sich noch weitere Informationen, welche ich dieses mal zu Ihrer besseren Vorinformation, abschnittsweise in den nun folgenden Text einkopiert habe:
„Wenn Sie ausschließlich deliktische Ansprüche (Schadensersatzansprüche wegen
unerlaubter Handlungen) gegen Herrn Biehl geltend machen und die vorgedruckten Beträge
nicht verändert werden, müssen Sie lediglich bei den zu beantwortenden Fragen „ja" oder
„nein" ankreuzen und das unterzeichnete Forderungsanmeldeformular zurücksenden. Die
Beifügung von Unterlagen ist in diesem Fall zunächst entbehrlich."
…
„Sollten Sie Forderungen gegen Herrn Biehl aus anderen Gründen geltend machen, müssen
Sie dem geänderten Forderungsanmeldungsformular entsprechende Unterlagen und
Nachweise zur Glaubhaftmachung beifügen."
…
„3. Ihre Ansprüche
Die Staatsanwaltschaft Dresden ermittelt gegen mehrere Manager der FuBus-Unternehmensgruppe
wegen des Vorwurfs des Betrugs, des Kapitalanlagebetrugs und der Bilanzfälschung. Sollten sich die
Vorwürfe bestätigen, würde voraussichtlich auch Herr Biehl Ihnen gegenüber auf Schadensersatz
("deliktisch") haften.
Ob die Vorwürfe zutreffen und damit zugleich auch eine Haftung von Herrn Biehl besteht, wird mit letzter Gewissheit allerdings erst nach Abschluss der strafrechtlichen Ermittlungsmaßnahmen und sich etwaig daran anschließender Strafverfahren festgestellt werden können.
Falls Herr Biehl Ihnen gegenüber haften sollte, würden Ihnen nach den hier vorliegenden Unterlagen und Daten Forderungen in Höhe von insgesamt € … zustehen. Die Berechnung der Anspruchshöhe können Sie Ziff. 5. dieses Schreibens entnehmen.
Bitte beachten Sie, dass, soweit die Future Business KGaA die Emittentin war, diesbezügliche vertragliche Rückzahlungsansprüche wegen der persönlichen Haftung von Herrn Biehl als Komplementär dieser Gesellschaft aufgrund $ 93 lnsO gesammelt nur von dem Sonderinsolvenzverwalter der Future Business KGaA im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn Biehl angemeldet werden dürfen.
Sie selbst können nur etwaige Schadensersatzansprüche gegen Herrn Biehl anmelden.
4. Weiteres Vorgehen
In dem beiliegenden Formular zur Forderungsanmeldung wurden die unter Ziff. 5. im Einzelnen
berechneten Beträge für Sie bereits voreingetragen. Sie können deshalb das beiliegende Forderungsanmeldungsformular verwenden, um diese Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden.
Ob Herr Biehl Ihnen gegenüber haftet, wird - wie bereits ausgeführt - letztendlich erst nach Abschluss der strafrechtlichen Ermittlungen und sich daran etwaig anschließender Strafverfahren mit der erforderlichen Gewissheit festgestellt werden können.
Sollten Sie Ihre möglichen Ansprüche bereits jetzt zur Insolvenztabelle anmelden, werde ich diese aufgrund der derzeit noch bestehenden Unsicherheiten - im allgemeinen Prüfungstermin zunächst bestreiten müssen.
Nach Beendigung der strafrechtlichen Ermittlungen/Strafverfahren werde ich die (zunächst von mir bestrittenen) Forderungsanmeldungen selbstverständlich unaufgefordert erneut prüfen.
Soweit in den etwaigen Strafverfahren ein strafbares Verhalten festgestellt werden sollte, das zu einer Haftung von Herrn Biehl führt, werde ich mein Bestreiten zurücknehmen und die betreffenden zur Insolvenztabelle angemeldeten Forderungen nachträglich anerkennen.
Bis dahin bitte ich jedoch höflich, von Rückfragen abzusehen. Aktuelle Informationen zum Stand des Verfahrens können Sie jederzeit direkt über das auf meiner Internetseite www.kueblerlaw.com eingerichtete Gläubigerinformationssystem abrufen.
- Ende der zitierten Hinweistexte –
Herr Biehl sitzt auch immer noch seit der Razzia Ende 2013 in Untersuchungshaft.
Meine Nachfrage lautet nun:
Sollte ich aufgrund dieser für Sie neuen Informationen, nicht doch (nur) bei Herrn Biehl „Forderung aus unerlaubter Handlung" vorsorglich mit „ja" beantworten und die vertraglichen Forderungen auf meine Forderungsanmeldung bei der Future Business KG aA (AZ 554 IN 2257-13) beschränken?
Diesen Eindruck hatte ich jedenfalls nach meinem Telefonat.
(Eine konkrete Auskunft, dürfe man mir aber nicht geben, weil eine Rechtsberatung dem Insolvenzverwalter nicht erlaubt sei).
Demnach müsste ich wohl bei meiner Forderung in Sache Jörg Biehl (AZ 554IN 204/14) einen anderen Rechtsgrund angeben wie bei meinen anderen Forderungsanmeldungen.
Ergänzende Info zu Ihrer Anmerkung zum fehlenden Sachverhalt in Punkt 1:
Zur Quelle meiner Belege zur Prospekthaftung hatte ich im Übrigen auf einen Auszug des Statements des Ins.-Verwalters Kübler unter: http://www.fubus.de/fileadmin/download/Dr._K%C3%BCbler_Statement_FuBus-PK_1.4.14_Final_mit_Schaubildern_1.pdf
Seite 10, letzter Absatz verwiesen.
Optional: http://www.fubus.de/presse/pressemitteilungen/
Als Beleg der Falschberatung hatte ich Emails meines Beraters mit den folgenden Textpassagen vorgelegt:
… „Damit wird Ihre Anlage besonders sicher. Aber auch die Entwicklung (Gewinne etc.) der Future Business sind beeindruckend. Eine rundum sichere und lukrative kurzfristige Geldanlage."
… Hier gibt es also noch ganz erhebliche stille Reserven. Es gibt kein Unternehmen in Deutschland, dass Unternehmensanleihen so liquide abgesichert hat.
… Bzgl. der Sicherheit hatten wir darüber gesprochen, dass sämtliche kurzfristige Geldanlagen, wie die von Ihnen getätigte zu 100% mit Rückaufwerten deutscher Lebensversicherungen zurückgedeckt sind. Ich selber kann mir keine höhere Sicherheit vorstellen. Dazu ist noch anzumerken, dass die Fubus KA aA seit 10 Jahren die höchste Gewinnbeteiligung für Genussrechtsinhaber ausschüttet und ein sehr profitables Unternehmen ist. Das bei der FuBus angelegte Geld ist deshalb meiner Meinung nach die sicherste Geldanlage, die ich kenne, sicherer als Festgelder (auch dazu habe ich Ihnen eine kurze Information beigefügt). Wieso sollte ich auch das Risiko eingehen, Ihnen ein Produkt zu empfehlen, an dem ich 1% verdiene, wenn ich da irgendein Risiko für Sie sehen würde?
Schon jetzt vielen herzlichen Dank für Ihre Antwort!
Mit freundlichen Grüßen
Hallo
und vielen Dank für die ergänzenden Hinweise. Die Sozietät Kübler ist mir bereits aus anderen Verfahren als kompetentes Büro bekannt, welches im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten (Thema: Verbot der anwaltlichen Beratung) durchaus bestrebt ist, Gläubigern Hilfestellungen zu geben. Daher ist der Ihnen telefonisch gegebene Hinweis grundsätzlich positiv zu beurteilen.
Entsprechend der weiter mitgeteilten Eckdaten wie auch der zitierten Hinweise ergeben sich für mich auch keine Hinweise, die gegen ein solches Vorgehen sprechen. Daher sollten Sie in der Tat bei Herrn Biehl „Forderung aus unerlaubter Handlung" vorsorglich mit „ja" beantworten und die Forderungsanmeldung bei der Future Business KG aA entsprechend beschränken.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Henning
Rechtsanwalt