Zustimmung zur Darlehensaufnahme für getrennt lebenden Ehegatten
beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
Sehr geehrte Damen und Herren, mein Mann und ich leben seit 1 1/2 Jahren getrennt, die Scheidung ist eingereicht aber wir sind noch nicht geschieden. Wir haben in der Ehe keine Gütertrennung vereinbart. Für die Scheidung verzichten wir beide auf jeden Unterhalt und Zugewinnausgleich, die Scheidung wird einvernehmlich sein. Wir haben keinerlei gemeinsamen Besitz. Jeder von uns hat ein Einkommen, ...