Abschluss einer ADAC-Mitgliedschaft durch einen Ehepartner ohne Zustimmung
| 29. Juni 2019 16:51
|
Preis:
51€
Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|
Beantwortet von
Rechtsanwalt Ralf Hauser, LL.M.
Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin, sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
in meinem Fall geht es um eine Forderung in Höhe von 69 € des ADAC aufgrund einer (vermeintlichen) eigenständigen Mitgliedschaft meiner Mutter. Es handelt sich hierbei um den Tarif ,,ADAC Mitgliedschaft Partner', welcher auf der Internetseite https://www.adac.de/mitgliedschaft/tarife/antrag/basis-mit-partner/ abgeschlossen werden kann.
Der benannte Tarif wurde im Jahre 2015 durch meinen Stiefvater abgeschlossen, als meine Mutter und dieser, falls dies in irgendeiner Form relevant sein sollte, schon nicht mehr zusammen lebten. Mein Stiefvater erklärte gegenüber meiner Mutter, dass es sich bei der Mitgliedschaft lediglich um eine Zweitmitgliedschaft handele und sie sich um nichts kümmern brauche. Ihr war folglich bisher nicht klar, dass es sich um eine eigenständige Mitgliedschaft handelt. Zudem hat sie einer eigenständigen Mitgliedschaft nie schriftlich oder mündlich zugestimmt. Aufgrund der zu machenden Angaben auf der Internetseite gehe ich davon aus, dass mein Stiefvater angegeben hat, dazu bevollmächtigt zu sein, eine Mitgliedschaft abzuschließen.
Leider ist mein Stiefvater im Februar dieses Jahres verstorben. Meine Mutter war mit ihm bis zu seinem Tode verheiratet. Wegen verschiedener Verbindlichkeiten schlug meine Mutter das Erbe jedoch aus. Infolgedessen ist durch einen Beschluss des örtlichen Amtsgerichts ein Nachlasspfleger bestellt worden. Dieser trat mit uns in Kontakt und bat uns unter anderem um eine Auflistung der Mitgliedschaften meines Stiefvaters, die es zu kündigen gilt. Da wir uns zu diesem Zeitpunkt trotz des ausgeschlagenen Erbes um einige Dinge kümmern mussten, hatte meine Mutter die ADAC-Mitgliedschaft meines Stiefvaters wohl leider nicht im Sinn, so dass wir dem Nachlassverwalter erst jetzt nach der eingegangen Forderung, die sich aber auch an meine Mutter richtet, Bescheid sagen werden.
Ein Telefonat mit dem Kundendienst des ADAC war leider nicht besonders zielführend. Man verwies lediglich darauf, dass meine Mutter ein eigenständiges Mitglied sei und deswegen auch kündigen müsse. Auf die Frage, wann meine Mutter einen Mitgliedschaftsantrag o. Ä. unterschrieben haben soll, entgegnete man mir nur, dass dies nicht notwendig sei, weil sie schließlich eine Mitgliedschaftskarte bekommen habe. Auf meine Frage nach der rechtlichen Grundlage für die Vorgehensweise des ADAC nannte man mir die Satzung. Der Satzung kann ich - abgesehen von den Kündigungsmodalitäten - jedoch keine für unseren Fall relevante Informationen entnehmen. In Punkt 1. a) des unter https://www.adac.de/-/media/pdf/mitgliedschaft/adac-regelungen-pannen-unfallhilfe.pdf?la=de-de&hash=FCE28F8B2D7A4F72D7C0772B657E7BEAB2E8EEB8 abrufbaren Dokuments wird festgelegt, wann die Mitgliedschaft beginnt. Ich sehe die Voraussetzungen für meine Mutter eigentlich gar nicht erfüllt, da sie selbst nie einen Mitgliedschaftsantrag ausgefüllt hat.
An dieser Stelle sei noch kurz erwähnt, falls dies relevant sein sollte, dass meine Mutter Leistungen des ADAC einmal vor 2 Jahren in Form eines Batteriewechsels für ihr Auto im Beisein meines Stiefvaters in Anspruch genommen hat. Aber auch zu diesem Zeitpunkt war ihr der Status ihrer Mitgliedschaft nicht bekannt, da sich mein Stiefvater um die Abwicklung des ganzen Vorgangs kümmerte.
Auch wenn es sich um keinen exorbitanten Betrag handelt, halten wir die gesamte Vorgehensweise des ADAC für sehr unseriös. Bevor wir weitere Schritte in Erwägung ziehen, würden wir jedoch gerne folgende Fragen klären:
1. Ist es überhaupt generell zulässig, dass eine wie auch immer geartete Mitgliedschaft durch eine andere Person (insbesondere den Ehepartner) abgeschlossen werden kann, ohne dass diese schriftlich belegen kann, dass dies im Sinne der jeweils betroffenden Person ist? (Wie es auf der von mir angegebenen Internetseite des ADAC offenbar auch gängige Praxis ist)
2. Würden Sie uns unter Berücksichtigung aller Umstände dazu raten, die Angelegenheit einer juristischen Klärung zuzufügen?
Vielen Dank im Voraus!