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Unberechtigte Abbuchung & Bedrohung durch Hotel in Ita

17. Juli 2025 13:06 |
Preis: 48,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich wende mich an Sie mit der Bitte um rechtliche Unterstützung in einer äußerst belastenden Angelegenheit im Zusammenhang mit einem Hotelaufenthalt auf Sardinien.

Ich habe über Booking.com eine Unterkunft auf Sardinien gebucht und dort gemeinsam mit meinem Partner übernachtet. Die Buchung wurde über die Kreditkarte meiner besten Freundin abgewickelt, da sie mir freundlicherweise mit der Zahlung ausgeholfen hatte. Ich habe ihr den Betrag vorab per PayPal vollständig erstattet.

Vor Ort gab es einige Probleme, die wir sofort mit einer schriftlichen Beschwerde über Lärmbelästigung, chemische Gerüche im Zimmer und massive Schlafprobleme an unseren Ansprechpartner mitgeteilt haben. In einem anschließenden persönlichen Gespräch bot mir das Hotelmanagement eine Rückerstattung von 100 €, allerdings NUR unter der Bedingung, dass ich eine positive Bewertung bei Booking.com abgebe.

Dies habe ich jedoch abgelehnt. Daraufhin wollte unser Ansprechpartner noch einmal mit seinem Chef sprechen. Das Angebot blieb jedoch stehen. Ich habe daraufhin schriftlich geäußert, dass ich mich erpresst fühle und für 100€ keine positive Bewertung schreiben möchte, mich jedoch selbiger Methode bediene und ihnen anbiete, für 200€ eine positive Bewertung abzugeben.

In der darauffolgenden Antwort des Managements wurden ich und mein Partner als „Kleingauner" und „Betrüger" beschimpft. Sie werden uns anzeigen und wir hätten mit unserer Erpressung ein schwerwiegendes Verbrechen begangen. Zudem wurde uns angedroht, man werde uns auf sozialen Netzwerken suchen und öffentlich machen, was wir „in Italien getan habe". Es wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass man unsere Ausweisdaten habe und gegebenenfalls öffentlich gegen uns verwenden werde. Dies empfinden wir als eindeutige Bedrohung.

Kurz darauf habe ich festgestellt, dass die Unterkunft bei Booking meine Buchung storniert und angegeben hat, ich habe dort nie übernachtet. Dadurch war es mir zunächst nicht mehr möglich, eine entsprechende Bewertung zu veröffentlichen. Nachdem ich Booking über die Angelegenheit informierte, wurde ich wieder „freigeschaltet" und habe eine entsprechend negative Bewertung abgegeben.

Kurz darauf erhielt ich dann eine Nachricht, das Zimmer sei übrigens von uns beschädigt worden. Dies habe ich sofort entkräftet, indem ich von einem Beweisvideo sprach, welches das Zimmer beim Verlassen in einem einwandfreien Zustand zeigt.

Wenige Tage später wurde dann ohne jegliche Vorankündigung oder Begründung nachträglich einfach ein Betrag von 500 € von der Kreditkarte meiner Freundin abgebucht. Weder ich, noch die Kreditkarteninhaberin wurden über den Vorgang informiert und hatten keinerlei Kenntnis oder Einwilligung zur Abbuchung.

Ich habe wirklich Angst und frage mich, was wohl noch kommen wird oder was sie uns noch anhängen / unterstellen werden.

Ich bitte Sie daher um folgende Einschätzung:
1. Besteht die Möglichkeit, zivilrechtlich gegen das Hotel oder Booking.com wegen der unrechtmäßigen Abbuchung und der Bedrohung vorzugehen?
2. Ist es sinnvoll, Strafanzeige in Deutschland oder auch in Italien zu erstatten (wegen Bedrohung, Betrug, Erpressung, falscher Beschuldigung etc.)?
3. Welche Möglichkeiten bestehen, die Abbuchung über die Kreditkarte (Chargeback) rückgängig zu machen, und sollte dies parallel rechtlich begleitet werden?

Für eine erste Einschätzung und die Übernahme des Falles würde ich mich über eine Rückmeldung sehr freuen. Gerne sende ich Ihnen alle Unterlagen zu.

Mit freundlichen Grüßen

18. Juli 2025 | 15:37

Antwort

von


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Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Schilderung, die ich zum Anlass nehme, Ihnen im Folgenden eine rechtliche Ersteinschätzung zu den von Ihnen aufgeworfenen Fragen zu geben.

1. Zivilrechtliches Vorgehen gegen das Hotel und/oder Booking.com

Die Abbuchung eines Betrags in Höhe von 500 € von der Kreditkarte einer Dritten (Ihrer Freundin) ohne deren ausdrückliche Zustimmung ist zivilrechtlich als unberechtigte Belastung einzustufen. Eine solche Abbuchung kann grundsätzlich angefochten werden, wenn keine vertragliche Grundlage besteht – z. B. weil kein nachgewiesener Schaden vorliegt oder dieser nicht ordnungsgemäß geltend gemacht wurde.

Ansatzpunkte für eine zivilrechtliche Geltendmachung:

- Ungerechtfertigte Bereicherung (§ 812 BGB): Das Hotel hat ohne vertragliche oder gesetzliche Grundlage Geld erhalten. Ihre Freundin als Kreditkarteninhaberin könnte eine Rückzahlung verlangen.
- Verletzung vertraglicher Nebenpflichten (§ 241 Abs. 2 BGB): Die versuchte Kopplung einer Rückerstattung an eine positive Bewertung stellt eine unzulässige Einflussnahme dar, die als sittenwidrig angesehen werden kann.
- Persönlichkeitsrechtsverletzung (§ 823 Abs. 1 i. V. m. Art. 1, 2 GG): Die angedrohte Veröffentlichung Ihrer Ausweisdaten ist rechtswidrig. Dies gilt auch nach italienischem Datenschutzrecht (vgl. DSGVO und das italienische Datenschutzgesetz).

Booking.com haftet grundsätzlich nicht für das Verhalten des Hotels, da es sich bei Booking um einen Vermittlungsdienst handelt. Sie können sich jedoch an Booking wenden mit der Aufforderung, die Buchung zu prüfen und das Hotel im System zu sanktionieren oder die Abbuchung zu kommentieren.

2. Strafanzeige in Deutschland oder Italien

Eine Strafanzeige kann in Deutschland bei jeder Polizeidienststelle oder Staatsanwaltschaft erstattet werden. In Betracht kommen insbesondere:

- Bedrohung (§ 241 StGB): Die Ankündigung, Ihre Daten zu veröffentlichen und Sie „öffentlich zu machen", kann den Straftatbestand erfüllen, sofern eine ernsthafte Drohung mit einem empfindlichen Übel vorliegt.
- Beleidigung (§ 185 StGB): Die Bezeichnungen „Kleingauner" oder „Betrüger" sind ehrverletzend.
- Versuchte Erpressung (§ 253, § 22 StGB): Der Versuch, Sie zu einer positiven Bewertung zu nötigen, indem man Ihnen nur dann eine Rückzahlung zusichert, ist rechtlich problematisch und könnte diesen Tatbestand erfüllen.
- Datenmissbrauch (§ 263a StGB oder Missbrauch von Zahlungsdaten): Die unautorisierte Belastung der Kreditkarte könnte auch einen Computerbetrug darstellen.

Alternativ oder ergänzend kann auch in Italien bei der dortigen Polizei (Polizia di Stato oder Carabinieri) Strafanzeige gestellt werden. Dies wäre vor allem sinnvoll, wenn die Ermittlungsmaßnahmen (z. B. Vorladung des Hotelmanagements) effektiver vor Ort durchgeführt werden sollen.

3. Möglichkeiten des Chargeback (Rückbuchung der Kreditkartenzahlung)

Ihre Freundin sollte unverzüglich das Kreditkartenunternehmen kontaktieren und die unautorisierte Abbuchung reklamieren. In der Regel bestehen bei Mastercard, Visa und Co. Fristen von 6 bis 8 Wochen, in denen ein sog. Chargeback-Verfahren eingeleitet werden kann.

Die Begründung sollte enthalten:

- Keine Zustimmung zur Abbuchung
- Kein nachgewiesener Schaden
- Fehlen jeglicher vorheriger Kommunikation oder Mahnung
- Nachweis, dass das Zimmer in einwandfreiem Zustand verlassen wurde (Video erwähnen)

Die Begleitung durch einen Anwalt ist dabei sinnvoll, insbesondere wenn die Kreditkartengesellschaft eine Stellungnahme oder Nachweise fordert oder die Rückbuchung ablehnt. Es kann auch eine parallele zivilrechtliche Geltendmachung des Rückforderungsanspruchs gegen das Hotel erfolgen.

Ich empfehle, alle Kommunikation mit dem Hotel und Booking.com zu dokumentieren (E-Mails, Screenshots, Videos) und die Kreditkartenbelastung sofort zu beanstanden. Ferner sollte Ihre Bekannte den abgebuchten Betrag schnellstmöglich von der Bank zurück buchen lassen. Die parallele Einschaltung eines Anwalts zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche und Wahrung Ihrer Rechte ist angesichts der Bedrohungslage ebenfalls sinnvoll.

Ich selbst kann Ihren Fall aktuell leider nicht übernehmen, wünsche Ihnen aber weiterhin alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

Hussein Madani
Rechtsanwalt


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