ich stehe vor folgendem Problem, ich bin Mitglied eines Vereins (e.V.), wir wollen ein Fest organisieren und dazu eine Band buchen.
Nach etlichen E-Mails und Telefonaten waren die Grundfragen (Kosten, Anfahrt etc) geklärt. Desweiteren wurde besprochen einen Teil der Gage per Vorauskasse zu leisten.
Nachdem der Manager dann nochmals Rücksprache mit der Band gehalten hatte waren die letzten Hürden auch genommen.
Danach schrieb ich dem Herren, dass er mir den Vertrag vorab zusenden solle (um das Ganze nochmal zu prüfen).
Der Vertrag enthielt Klauseln die so im Vorhinein nicht vereinbart wurden, desweiteren kam auf den vereibarten Rechnungsbetrag noch die Mehrwertsteuer, worüber wir nicht informiert wurden.
Nach Rücksprache mit den Vorständen wurde dann aufgrund der neuen Vertragskonditionen beschlossen den Vertrag nicht wahrzunehmen, was ich auch dem Manager umgehend schrieb.
Danach kam vom Manager lediglich die Mail, dass ich bereits einen Vertrag eingegangen bin, da ich mir den Vertrag ja "vorab" hab zuschicken lassen.
Und das die Rechnung bzgl. der Vorauszahlung an mich unterwegs ist.
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und unter Beachtung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
Das ist auch nicht rechtmäßig. Wenn zwischen dem schriftlichen Vertrag und den mündlichen Konditionen Unterschiede bestehen, sind Sie keinesfalls verpflichtet, den Vertrag zu unterschreiben. Auch ist dann kein Vertrag zustande gekommen.
D.h., Sie müssen die Vorauszahlung nicht bezahlen. Sie sollten dem Manager umgehend mitteilen, dass Sie die Rechnung zurückweisen würden und aufgrund der Unterschiede zwischen mündlich besprochenen Konditionen und schriftlichem Vertragsentwurf kein Vertrag zustande gekommen ist.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.
Rückfrage vom Fragesteller23. Juni 2011 | 20:19
Sehr geehrter Herr Weber,
wenn die Gegenseite sich nun weigert den Vertrag zurückzunehmen, wie soll ich dann vorgehen?
Die Rechnung einfach ignorieren?
Brauche dringenst Hilfe.
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt23. Juni 2011 | 21:22
Sehr geehrter Ratsuchender,
Sie sollten die Rechnung nicht ignorieren, sondern die Gegenseite darauf hinweisen, dass Sie die Rechnung aus den oben genannten Gründen nicht akzeptieren können.
Auch sollten Sie die Gegenseite auf die vorherigen Verhandlungen hinweisen und sie (die Gegenseite) auffordern, den Vertrag zurückzunehmen oder entsprechend abzuändern.
Wenn die Gegenseite hartnäckig bleibt, sollten Sie einen Anwalt hinzuziehen.