Unterlassungserklärung gegenüber GmbH
vom 20.10.2019
für 25 €
beantwortet von
Rechtsanwältin Sonja Stadler / Wuppertal
Zur Situation: Einzelunternehmer erhält eine Abmahnung von einer GmbH und gibt daraufhin eine modifizierte Unterlassungserklärung ab. Bekanntlich haftet die abgegebene Unterlassungserklärung in den meisten Fällen am Einzelunternehmer ein lebenslang. Jetzt hat die Abmahnende GmbH ihr Unternehmen aufgelöst. Der Handelsregister Eintrag steht auf gelöscht. Wie verhält sich das jetzt? I ...