Rücktritt vom Kaufvertrag (Sofagarnitur) bei Lieferverzug trotz ABG
beantwortet von
Rechtsanwalt Christian D. Franz / Frankfurt
Sehr geehrte Damen und Herren, wir hatten in der ersten Novemberwoche 2014 eine Sofagarnitur bestellt und 900 Euro angezahlt, der Restbetrag sollte bei Lieferung gezahlt werden. Als Liefertermin war der Februar 2015 vereinbart. Am 12.02.2015 erhielten wir ein Schreiben von unserem Möbelhaus, seltsamerweise datiert am 10.01.15, indem uns mitgeteilt wurde, das sich die Auslieferung auf Grund der gr ...