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Klausel zur Sonderumlage im Kaufvertrag?

2. Februar 2013 11:31 |
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Vertragsrecht


Beantwortet von

Notar und Rechtsanwalt Oliver Wöhler

Hallo,

Ich möchte eine Eigentumswohnung verkaufen. Der Makler hat mir einen Kaufvertragsentwurf geschickt, der folgende Klausel enthält:
"Der Verkäufer versichert, dass ihm derzeit keine Umstände bekannt, die nach Lastenübergang zu einer den Käufer treffenden Sonderumlage führen könnten, etwa infolge bereits beschlossener künftiger Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum oder laufender Gerichtsverfahren".
Ich habe Bedenken das zu unterschreiben. Generall würde ich nicht von mir behaupten dass ich weiß welche Umstände zu Sonderumlagen führen könnten. Im Speziellen sind im letzten Eigentümerprotokoll Hausgeldrückständen eines Eigentümers aufgelistet, die durch einen Anwalt eingefordert werden sollen. Von Sonderumlage in diesem Zusammenhang ist nichts vermerkt.
Was raten Sie mir? Was würde mir drohen wenn ich das unterschreibe und später eine Sonderumlage den Käufer treffen würde?

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts beantworten möchte:

Die Klausel ist üblich beim Verkauf von Eigentumswohnungen. Der Verkäufer ist verpflichtet Sie darauf hinzuweisen, falls eine Sonderumlage bereits beschlossen wäre, etwa für besondere Instandhaltungen oder für einen Rechtsstreit. Nur wenn eine Sonderumlage bereits beschlossen wäre, müsste der Käufer informiert werden. Rechtlich trifft eine Sonderumlage, die vor Eigentumsübergang auf den neuen Eigentümer beschlossen wurde diesen, weil Sie ja auch dem neuen Eigentümer zugute kommt (vgl. OLG Karlsruhe, Az.14 Wx 82/03 ).

Sie können grundsätzlich bedenkenlos unterschreiben, weil Sie nur versichern, dass bisher keine Sonderumlage beschlossen ist, was ja der Wahrheit entspricht. Selbst wenn den Käufer später eine Umlage trifft, kann er daraus keine Ansprüche gegen Sie herleiten. Es geht nur darum , dass Sie auf Umstände hinweisen müssen, die Ihnen zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages bekannt sind und die zu einer Kostenbelastung des Käufers sicher führen werden.

Wie gesagt, ist diese Klausel in Kaufverträgen über Eigentumswohnungen absolut üblich.




Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Oliver Wöhler, Rechtsanwalt

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