Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Grundsätzlich berechtigt die Lieferverzögerung von zwischenzeitlich 5 Wochen zum Rücktritt, insbesondere da eine Lieferfrist von 6 - 7 Wochen im Auftrag festgehalten ist.
Soweit der Verkäufer sich aber darauf beruft, dass hier von 6-7 Wochen zuzüglich Bauferien (wobei völlig unklar ist, was konkret hier gemeint sein soll) die Rede ist, so dürfte Voraussetzung sein, dass Sie dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Nachlieferung gesetzt haben. Wenn Sie diese Fristsetzung, obschon nur per Telefon vereinbart, beweisen können, können Sie bereits jetzt den Rücktritt erklären. Ansonsten sollten Sie bestenfalls noch heute dem Verkäufer gegenüber schriftlich - per E-Mail reicht- erklären, dass Sie nach Ablauf einer letzten Nachfrist von 2 Wochen vom Vertrag zurücktreten und ggfls. Schadenersatzansprüche geltend machen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwältin Wibke Türk
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