Kündigungsrechts aus § 20 GasGVV bei Grundversorgung mit Zusatzvereinbarung
vom 6.1.2016
38 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
Bei meinen lokalen Stadtwerken bin ich in der Grundversorgung für Strom und Gas. Unter der Voraussetzung, dass ich sowohl Strom- als auch Gaskunde bei den Stadtwerken bin, habe ich eine "Zusatzbereinbarung" unterschrieben: "Ich möchte zusätzlich zu [...] Grundversorgung [...] einschließlich eines Erdgasvertrages nach Sonderabkommen die folgende Bonusregelung in Anspruch nehmen:" Rabatt: 2 ...