Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Glasfaseranschluss Open Infra kündigen, Vertrag läuft seit über 2 Jahren

10. Juli 2025 15:47 |
Preis: 49,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Am 5.52023 wurde mit Open Infra ein Vertrag für einen Glasfaseranschluss geschlossen. Im November 2023 wurde vom Haus bis zur Grundstücksgrenze ein Kabel gezogen und das Modem im Haus instelliert (ohne Funktionsprüfung, da kein Anschluss ans Glasfasernetz erfolgt ist und auch kein Strom lag). Bis heute (10.7.2025) ist das Haus nicht ans Glasfasernetz angeschlossen und das lose Ende des Kabels wurde am Zaun aufgerollt und hängt seitdem lose. Es gibt keine Auskunft darüber, wann das Haus angeschlossen wird oder ob überhaupt eine Glasfaserleitung in der angrenzenden Straße liegt.
Nach über 2 Jahren habe ich am 10.7.2025 den Vertrag gekündigt. Das ungenutzte Modem, sowie das Kabel vom Haus zur Grundstücksgrenze kann ich zurückbauen und zurückschicken.

Im Vertrag unter § 8 Rücktritt/Kündigung des Kunden steht Folgendes:
(1) Kündigt der Kunde den Vertrag nach § 648 BGB vor Beginn der Erdarbeiten, ist er zur Zahlung von
497,- € (inkl. MwSt.) verpflichtet. (25% der Standardgebühr)
(2) Kündigt der Kunde den Vertrag nach § 648 BGB nach Beginn der Erdarbeiten und vor Ablauf der 12
monatigen Testphase, ist er zur Zahlung von 1492,- € (inkl. MwSt.) verpflichtet. (75% der
Standardgebühr)
(3) Nach Ablauf der 12 monatigen Testphase mit dem Vertragspartner, gelten die vertraglich
geregelten Kündigungsfristen des Vertragspartners.
(4) Die Nachweispflicht, dass Open Infra nach § 648 BGB keine oder nur eine wesentlich geringere
Zahlung zu beanspruchen hätte, liegt beim Kunden.

Ich erhielt heute einen Rückruf mit dem Hinweis, dass ja die Erdarbeiten bereits begonnen wurden und ob man mir noch einmal die Vertragsunterlagen zusenden solle....

Bin ich verpflichtet Kosten an die Open Infra zu entrichten, weil sie im November 2023 auf dem Grundstück gebuddelt haben?
Der Vertrag enthielt ein zusätzliches Internetpaket bei einem Provider, muss ich den ebenfalls separat kündigen, auch wenn ich keine eigene Vertragsnummer beim Provider habe?

10. Juli 2025 | 16:24

Antwort

von


(164)
Teerhof 59
28199 Bremen
Tel: 0421 83066384
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Deniz-Altundag-__l108683.html
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrte Fragestellerin,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Basierend auf den bereitgestellten Informationen und dem Kontext aus den Dokumenten, lässt sich Ihre Situation wie folgt rechtlich bewerten:


1. Kündigung des Vertrags mit Open Infra:

- Sie haben den Vertrag am 10.07.2025 gekündigt, nachdem über zwei Jahre keine vollständige Leistungserbringung erfolgt ist. Laut den Vertragsbedingungen unter § 8 (2) sind Sie verpflichtet, 1492,- € zu zahlen, da die Erdarbeiten bereits begonnen wurden und die Kündigung vor Ablauf der 12-monatigen Testphase erfolgt ist.

- Allerdings könnte ein außerordentliches Kündigungsrecht bestehen, wenn Open Infra ihre vertraglichen Pflichten nicht erfüllt hat, insbesondere da der Anschluss nicht hergestellt wurde. Nach § 323 BGB könnten Sie vom Vertrag zurücktreten, wenn Sie Open Infra eine angemessene Frist zur Leistungserbringung gesetzt haben und diese fruchtlos verstrichen ist. Dies setzt voraus, dass Sie nachweislich eine Frist gesetzt haben.


2. Rücktrittsrecht und Zahlungspflicht:

- Die Vertragsklausel legt die Zahlungspflicht bei Kündigung nach Beginn der Erdarbeiten fest. Sie könnten argumentieren, dass Open Infra ihre Leistungspflichten nicht erfüllt hat, was Ihnen ein Rücktrittsrecht nach § 323 BGB geben könnte. In diesem Fall müssten Sie möglicherweise nicht die volle Summe zahlen, wenn Sie nachweisen können, dass Open Infra keine oder nur eine geringere Zahlung beanspruchen kann.


3. Zusätzliches Internetpaket bei einem Provider:

- Wenn das Internetpaket Teil des Vertrags mit Open Infra ist und keine separate Vertragsnummer existiert, könnte es sein, dass die Kündigung des Hauptvertrags auch das Internetpaket umfasst. Es wäre jedoch ratsam, dies zu überprüfen und gegebenenfalls eine separate Kündigung zu erwägen, um sicherzustellen, dass keine weiteren Verpflichtungen bestehen.


Zusammenfassend sollten Sie prüfen, ob Sie Open Infra eine Frist zur Leistungserbringung gesetzt haben und ob diese verstrichen ist. Dies könnte Ihre Position stärken, um die Zahlungspflicht zu reduzieren oder zu vermeiden. Es wäre auch sinnvoll, die Vertragsunterlagen genau zu prüfen, um sicherzustellen, dass alle Aspekte der Kündigung korrekt gehandhabt werden.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


ANTWORT VON

(164)

Teerhof 59
28199 Bremen
Tel: 0421 83066384
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Deniz-Altundag-__l108683.html
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Mietrecht, Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Vertragsrecht, Strafrecht, Familienrecht, Versicherungsrecht, Erbrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118797 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
4,8/5,0
Die Antwort wirkte umfassend und war leicht verständlich. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
TipTop Antwort mit entsprechender Vorgehensweise, vielen Dank, gerne wieder ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
RA Ahmadi antwortet sehr schnell und sehr ausführlich. Seine Erklärungen sind sehr verständlich. Gerne wieder! ...
FRAGESTELLER