Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
ich bedanke mich für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage des von Ihnen geschilderten Sachverhalts wie folgt summarisch beantworten will:
Zu dem berechtigten Interesse gehört es, wenn ein Bedürfnis nach einer anderweitigen Verwertung der Sicherheit deshalb besteht, von einem Dritten für diese Sicherheit einen dringend benötigten
Kredit zu erhalten. Nicht genügt, dass der Darlehensnehmer von einem Dritte einen billigeren Zins bekäme (Putzo in Palandt, BGB, § 490 Rn. 13, 63. Auflage)
.
Wenn Sie Ihre Kündigung verfassen, müssen Sie auf die dringende Notwendigkeit des höheren Kredits verweisen. Darstellen müssen Sie, dass die Modernisierungsmaßnahme dringen erforderlich ist (z. B. um größeren wirtschaftlichen Schaden abzuwenden, etc.).
Ich suche noch nach Ihrer zweiten Frage… Als Vorfälligkeitsentschädigung ist jedenfalls der Zinsschaden des Darlehensgebers zu ersetzen.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Auskunft weiter geholfen zu haben. Selbstverständlich stehe ich Ihnen im Rahmen der Nachfragefunktion und zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
M. Timm
-Rechtsanwalt-
www.peukerttimm.de
Sehr geehrter Herr Timm,
vielen Dank für Ihre schnelle und kompetende Antwort.
Die Darstellung der dringenden Modernisierungsmaßnahme stellt kein Problem dar, da das Dach saniert werden soll und die Nichtsanierung durchaus zu höheren Schäden führen würde.
Kann ich unter diesen Umständen die Auflösung des Vertrages verlangen, oder müßte ich bei der derzeitigen Bank bleiben, wenn sie uns ebenfalls die 15.000 € zu den alten Konditionen von 5,6% anbieten würde.
Entschuldigen Sie, dass ich so nachbohre, aber ich glaube, wir haben nur eine Chance bei der Kündigung und ich möchte keine Formfehler machen.
Ein solcher Einwand der Bank kann Ihre Kündigung nicht zu Fall bringen. Es kommt alleine darauf an, dass Sie die Möglichkeit haben, von einem Dritten einen (natürlich dringend benötigten – aber das stellt nach Ihrer Schilderung kein Problem dar) höheren
Kredit zu erhalten. Hiervon kann nach Ihrer Schilderung ausgegangen werden: Zu dem zu gewährenden neuen Kredit übernimmt die „neue“ Bank ja auch den alten Kredit. Damit ist der Kredit insgesamt höher. Hinzu kommt, dass Sie ein mögliches Angebot Ihrer Bank, das Darlehen in Höhe von 15.000,00 EUR zu 5,6 % anzunehmen, aus wirtschaftlichen Gründen schon nicht annehmen könnten. Darstellen sollten Sie also, dass die finanzielle Belastung des neuen, höheren Kredits gerade an der Grenze des für Sie wirtschaftlich Machbaren liegt.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg!
RA Timm