Unzureichende /nachlässige Steuerberatung. Schadensersatz wegen Schlechtleistung
vom 7.1.2022
für 50 €
Guten Tag, mein ehemaliger Steuerberater hat mich von 2014 bis 05-2021 hinsichtlich Buchführung, Lohnbuchführung, Jahresabschlüsse etc. betreut. Bis Mitte 2019 war ich als angestellter Geschäftsführer tätig. Nebenbei habe ich mit meiner Frau (Zusammenveranlagung) ein kleines Lebensmittel-Geschäft geführt. Ende 2019 habe ich mich mittels Beratertätigkeit neben dem LEH selbstständig. gemacht.
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