Beamtenrecht / Trennung/ Scheidung
vom 23.10.2014
65 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer / Erkelenz
Ich bin Bundesbeamter auf Lebenszeit, A14, verheiratet, 3 Kinder. Hierfür erhalte ich Familienzuschläge in Höhe von brutto 699,51 € Ich beabsichtige mich von meiner Frau zu trennen, die Kinder werden bei meiner Ehfrau leben. Aufgrund ihrer Einkommensverhältnisse bin ich meiner Ehefrau gegenüber, auch im Falle einer Scheidung, nicht unterhaltspflichtig: Fragen: - Entfällt der Familienzuschlag ...