Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Bei grundloser Arbeitsverweigerung entsteht kein Lohnanspruch. Die Rechte und Pflichten des Arbeitsvertrages stehen in einem Gegenseitigkeitsverhältnis. Daher greift bei grundloser Arbeitsverweigerung der Grundsatz: Ohne Arbeit kein Lohn.
Die grundlose Arbeitsverweigerung sollte aber im Falle eines Prozesses beweisbar sein!
Auf ein Zurückbehaltungsrecht kommt es dagegen nicht an. Dieses würde voraussetzen, dass ein Lohnanspruch entstanden ist, Sie als Arbeitgeber aber Gegenforderungen hätten. Dann müssten Sie im Falle eines Zurückbehaltungsrechts ohnhin die Sozialabgaben und den unpfändbaren Teil des Lohns ( in Ihrem Fall also den vollen Nettoohn ) auszahlen.
Allein das Erstellen einer Lohnabrechnung begründet keine Lohnanspruch. Diese sollte aber durch eine korrigierte Abrechnung ( auf Null ) ersetzt werden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen