Sehr geehrter Ratsuchender,
nach der Entscheidung des BAG vom 16.11.1989 ( 6 AZR 114/88
) kann eine Überzahlung beim Ortszuschlag zurückgefordert werden, auch ohne dass es auf Ihr Verschulden ankommt. Dieses liegt daran, dass dabei die Regeln der ungerechtfertigten Bereicherung Anwendung finden werden.
Sie werden daher zurückzahlen müssen, sofern sich auch den vertraglichen Vereinbarungen nichts anderes ergibt, was aber Frage einer individuellen Beratung sein wird, die dieses Forum so nicht bieten kann (siehe Button "Hilfe).
Es ist auch zulässig, durch Verrechung den gesamten Betrag einzubehalten, SOFERN nicht dadurch die Pfändungsfreigrenzen unterschritten werden. Hier wird sich aber ein Gespräch mit dem Arbeitgeber über eine monatliche Teilverrechnung wirklich lohnen, wenn die Einmalzahlung Sie tatsächlich in finanzielle Engpässe bringen wird.
Ich bedauere, Ihnen keine bessere Mitteilung machen zu können; aber "Schönschreiberei" nützt Ihnen nichts.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Antwort
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