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Wegzug ins Ausland

| 13. April 2010 23:46 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Marlies Zerban

Sehr geehrtes Frage-einen-Anwalt Team,

ich lebe in Deutschland mit meinen 5 Jährigen Sohn. Seit dem 01.09.2009 bin ich
arbeitslos gemeldet und beziehe ALG I. Das Kindergeld bezieht mein pensionierter
Ehemann über seine Pension (ehemaliger Beamter inkl. Familienzuschlag Kind).

Nun möchte ich mit meinen Kind ohne meinen Ehemann nach Ägypten ziehen. Ich bin
in Besitz der ägyptischen und schwedischen Staatsbürgerschaft.

Ich bin nicht im Besitz einer deutschen Staatsbürgerschaft.

Ich könnte einen neuen Job dort zum 01.08.2010 erhalten.

Ferner bin ich im Besitz einer Eigentumswohnung in München.

Nun meine Fragen:

1. Reicht es der Agentur für Arbeit (fortan AA genannt), daß ich meinen Wegzug
zum 31.07.2010 melde oder muß ich einen neuen Arbeistvertrag aus Ägypten dem AA
vorlegen ?

2. Kann ich weiterhin bis zum Wegzug am 01.08.2010 Arbeitslosengeld beziehen?
Überbrückungsgeld möglich?

3. Nachdem mein Ehemann weiterhin in Deutschland wohnt und er das Kindergeld
über seine Pension bezieht, möchte ich wissen, ob das Kindergeld trotz Wohnsitz
des Kindes und von mir in Ägypten weiterhin bezahlt wird?

4. Durch das Wohneigentum in Deutschland bleibe ich doch weiterhin
steuerpflichtig in Deutschland für die Mieteinnahmen, muß ich dafür weiter in
Deutschland gemeldet sein?

5. Mieteinnahmen wären 9000 Euro im Jahr, da ich keine weiteren Einkünfte in
Deutschland beziehe, wäre die Steuer ca 160 Euro/Jährlich (nach Abzug
Steuerfreibetrag 7680 Euro). Besteht alleine durch diese Steuerpflicht weiterhin
der Kindergeldanspruch?

6. Im Falle einer Scheidung, habe ich trotzdem einen Kindergeldanspruch?

7. Da ich in Ägypten krankenversichert wäre, stellt sich folgende Frage: Besteht
eine Krankenversicherungspflicht bei Wegzug aus Deutschland für mich im Falle
einer Meldepflicht in Deutschland?

8. Nachdem ich ab 01.08.2010 in Ägypten arbeite und dort Steuer zahle muss ich
wegen den Kindergeld und meiner Wohnung trotzdem in Deutschland gemeldet
bleiben?

9. Muss mein Kind wegen den Kindergeldanspruch in Deutschland gemeldet bleiben?

10. Kann es im Falle einer Scheidung ein Nachteil sein, wenn mein Kind in
Deutschland beim Vater gemeldet ist?

11. Da gemeinsames Sorgerecht besteht, kann es zu Problemen bei Wegzug nach
Ägypten kommen? Mein Ehemann hat noch nichts dagegen, daß ich mit meinen Sohn
nach Ägypten möchte. Falls sich aber seine Meinung ändert, wäre es besser für
mich das Alleinige Sorgerecht zu beantragen bzw das alleinige
Aufenthaltsbestimmungsrecht zu erhalten?

12. Holt das AA beim neuen Arbeitgeber Auskünfte ein?

Mit freundlichen Grüßen

Sehr geehrte Fragestellerin,

ich beantworte gerne Ihre Fragen im Rahmen einer Erstberatung
unter Berücksichtigung des EInsatzes und den Vorgaben dieser
Plattform. Die familienrechtlichen Fragen stellen Sie bitte in
der entsprechenden Rubrik


1. Reicht es der Agentur für Arbeit (fortan AA genannt), daß ich meinen Wegzug
zum 31.07.2010 melde oder muß ich einen neuen Arbeistvertrag aus Ägypten dem AA
vorlegen ?

Wenn Sie sich bei der Agentur für Arbeit abmelden, weil Sie
hier nicht mehr der Vermittlung zur Verfügung stehen, müssen
Sie nicht den neuen Arbeitsvertrag aus Ägypten vorlegen. Es
reicht die Mitteilung, dass Sie eine Arbeitsstelle gefunden haben.


2. Kann ich weiterhin bis zum Wegzug am 01.08.2010 Arbeitslosengeld beziehen? Wenn Sie bis dahin der Ver-
mittlung zur Verfügung stehen und hier arbeiten können,
ist dies möglich.

Überbrückungsgeld möglich? Die Voraussetzungen für
den Bezug von Überbrückungsgeld sind sehr komplex. Wenn Sie
sich gar nicht ernsthaft selbständig machen wollen, ist dieser
Antrag nicht sinnvoll und hat keine Aussicht auf Erfolg.


3. Nachdem mein Ehemann weiterhin in Deutschland wohnt und er das Kindergeld
über seine Pension bezieht, möchte ich wissen, ob das Kindergeld trotz Wohnsitz
des Kindes und von mir in Ägypten weiterhin bezahlt wird?

Wenn Sie und das Kind den Wohnsitz hier aufgeben, und somit hier nicht mehr unbeschränkt steuerpflichtig sind, besteht kein Anspruch mehr auf Kindergeld. Die rechtlichen Regelung zum
Kindergeld finden sich im Einkommensteuergesetz.

4. Durch das Wohneigentum in Deutschland bleibe ich doch weiterhin
steuerpflichtig in Deutschland für die Mieteinnahmen, muß ich dafür weiter in
Deutschland gemeldet sein?

Nein, die Steuerpflicht entsteht durch die Belegenheit der Immobilie im Inland, insoweit handelt es sich um Einkünfte der beschränkten
Steuerpflicht § 49 EStG .

5. Mieteinnahmen wären 9000 Euro im Jahr, da ich keine weiteren Einkünfte in
Deutschland beziehe, wäre die Steuer ca 160 Euro/Jährlich (nach Abzug
Steuerfreibetrag 7680 Euro). Besteht alleine durch diese Steuerpflicht weiterhin
der Kindergeldanspruch?

Bei der beschränkten Steuerpflicht steht Ihnen der Grundfreibetrag (nunmehr ca. Euro 8.000 in 2010) nicht zu. Durch diese Steuerpflicht wird auch kein Anspruch auf Kindergeld begründet.

Der Vater erhält dagegen den vollen Kinderfreibetrag in seiner
Einkommensteuererklärung, wenn er Unterhalt zahlt.

6. Im Falle einer Scheidung, habe ich trotzdem einen Kindergeldanspruch?

Die Frage der Scheidung spielt keine Rolle. Sie erhalten nach
Aufgabe des inländischen Wohnsitzes kein Kindergeld mehr.

7. Da ich in Ägypten krankenversichert wäre, stellt sich folgende Frage: Besteht
eine Krankenversicherungspflicht bei Wegzug aus Deutschland für mich im Falle
einer Meldepflicht in Deutschland?

Sie sind in Deutschland krankenversicherungspflichtig, wenn Sie
hier wohnen, das kann aber auch durch die ausländische Ver-
sicherung abgedeckt sein, wenn Sie nur ab und zu nach
Deutschland kommen. Eine Meldepflicht besteht nach dem Umzug
nicht.


8. Nachdem ich ab 01.08.2010 in Ägypten arbeite und dort Steuer zahle muss ich
wegen den Kindergeld und meiner Wohnung trotzdem in Deutschland gemeldet
bleiben?

Die Meldung in einer Wohnung reicht nicht aus, um Kindergeld
zu beziehen. Die Beurteilung erfolgt nach steuerrechtlichen
Kriterien, es muss hier der Lebensmittelpunkt sein. Dann wäre
das Kind hier auch schulpflichtig, daher müssen Sie für klare
Verhältnisse sorgen.

9. Muss mein Kind wegen den Kindergeldanspruch in Deutschland gemeldet bleiben? Wie gesagt, die Meldung in einer Wohnung
ermöglicht keinen Kindergeldanspruch. Falsche Angaben hierzu
können zu einem Verfahren wegen Steuerhinterziehung führen.

10. Kann es im Falle einer Scheidung ein Nachteil sein, wenn mein Kind in
Deutschland beim Vater gemeldet ist?

Nein.

11. Da gemeinsames Sorgerecht besteht, kann es zu Problemen bei Wegzug nach
Ägypten kommen? Mein Ehemann hat noch nichts dagegen, daß ich mit meinen Sohn
nach Ägypten möchte. Falls sich aber seine Meinung ändert, wäre es besser für
mich das Alleinige Sorgerecht zu beantragen bzw das alleinige
Aufenthaltsbestimmungsrecht zu erhalten?

Diese Frage passt nicht zu dem Rechtsgebiet. Hier sollten Sie
bitte diese Frage im Bereich Familienrecht stellen.

12. Holt das AA beim neuen Arbeitgeber Auskünfte ein?

Die Agentur für Arbeit hat keine Möglichkeit, in Ägypten
Amtshilfe der dortigen Behörden in Anspruch zu nehmen.


Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen,
für eine kostenlose Nachfrage oder auch eine weitergehende Be-
ratung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Marlies Zerban
Rechtsanwältin
Steuerberaterin

Rückfrage vom Fragesteller 14. April 2010 | 08:12

Sehr geehrte Frau Zerban,

danke für Ihre schnellen und kompetenen Antworten.

nun habe ich aber folgendes wegen Kindergeld gelesen:

"Kindergeldanspruch hat derjenige, bei dem mindestens ein Elternteil in Deutschland arbeitet - und dass er vom Finanzamt als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig eingestuft wird."


Wäre der Kindergeldanspruch unter den o.g. Gegebenheiten nicht gegeben, da der Eheartner seine Pension in Deutschland erhält?

Müsste das Kind in Deutschland gemeldet bleiben zum Erhalt des Kindergeldes?

Kann man der Schulbehörde sagen, daß das Kind im Ausland lebt, dort bald zur Schule geht und trotzdem in Deutschland gemeldet bleiben? Und zrotzdem keine Schulpflicht in Deutschland hat?



Nun noch wegen der Whg:

D.h. sollte die Whg abbezahlt sein und ich im Ausland leben, in Deutschland nicht mehr gemeldet sein und ca 10000euro Mieteinnahmen erhalten würde, dann müsste ich 25% an das Finanzamt abführen?

Wie soll mich das FA kontaktieren ohne Anschrift in Europa?

Welche Schritte würde das FA unternehmen, wenn ich die 25% nicht zahlen würde?


Kann ich, wenn ich ab 1.8.2010 in Ägypten gemeldet bin, einen Zweitwohnsitz oder gar Hauptwohnsitz in Deutschland behalten?

Es würde doch in dem Fall keine Absprachen zwischen den Ländern erfolgen, oder?

Problem wäre dann wohl wieder die Pflicht mich in Deutschland Krankenzuversichern, oder?


Ich danke Ihnen für Ihre Bemühungen und guten Antworten.

MFG

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 15. April 2010 | 09:48

Sehr geehrte Fragestellerin,


ich kann nur wiederholen, dass beim Wegzug ins Ausland
und dem Verlust der unbeschränkten Steuerpflicht kein
Anspruch auf Kindergeld besteht. Die Anmeldung in Deutschland
ändert nichts daran, der tatsächliche Lebensmittelpunkt ist
entscheidend. Auch wenn der Vater hier wohnt, das Kind jedoch im Ausland, ergibt sich hierfür keine
Begünstigung.


Zur Wohnung:Durch die Mieteinnahmen sind Sie nach § 49 EStG
hier beschränkt steuerpflichtig.. Wie hoch der Steuersatz ist, kann
ich nicht verbindlich erklären. Die Finanzämter können Sie unter
Ihrer ausländischen Anschrift anschreiben, bei Nichtzahlung der
Steuer kann eine Vollstreckung in Ihr deutsches Vermögen oder
auch eine Pfändung der Mieteinnahmen erfolgen.

DIe Frage der KVPflicht klären Sie bitte mit Ihrer Krankenversicherung, hierzu kann ich mangels näherer Sachver
haltsangaben keine verbindliche Auskunft erteilen.

Mit freundlichen Grüßen

Marlies Zerban
Rechtsanwältin
Steuerberaterin

Bewertung des Fragestellers 14. April 2010 | 23:43

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