Gehaltzahlung nach Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft durch die Ärztin
vom 22.6.2009
40 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Vogt / Reutlingen
Sehr geehrte Damen und Herren, mein Ärztin will mir wegen zu starker psychischer Belastung am Arbeitsplatz ein Beschäftigungsverbot bis zum Eintreten des gesetzlichen Mutterschutzes geben. Sie riet mir, dies zuvor mit dem Arbeitsgeber zu besprechen. Sowohl der psychologische als auch der ärztliche Leiter der Einrichtung in der ich arbeite zeigten Verständnis und bestätigten mir die Einschätzun ...