Rückzahlung Fortbildungskosten nach Kündigung
vom 12.2.2013
50 €
Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Wehle / Aachen
Sehr geehrte Damen und Herren, folgende Klausel habe ich in meinem Arbeitsvertrag stehen: **** Die Kosten für Schulungen und Fortbildungen werden von Herrn XY anteilig zurückerstattet, wenn er den Arbeitsvertrag selbst innerhalb der ersten drei Jahre kündigt. **** Den Arbeitsvertrag habe ich selber nach 15 Monaten gekündigt. Mein Arbeitgeber fordert nun anteilig eine Rückzahlung der F ...