Sehr geehrter Fragesteller,
zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:
1.
Der Betriebsübergang ist in § 613a BGB
geregelt. Danach tritt der Erwerber des Unternehmens in die Rechte und Pflichten aus den Arbeitsverhältnissen ein, die im Zeitpunkt des Betriebsübergangs bestehen. Oder einfacher formuliert: Der Käufer des Betriebs, in dem Sie beschäftigt sind, wird Ihr neuer Arbeitgeber.
Damit sind Sie insoweit geschützt, als dass Ihr derzeitiges Arbeitsverhältnis mit dem Betriebsübergang zum 01.07.2018 nicht endet, sondern unter einem neuen Arbeitgeber weiter fortbesteht.
2.
Gem. § 613a Abs. 6 BGB
haben Sie das Recht, dem Betriebsübergang zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch gegen den Übergang des Arbeitsverhältnisses ist jedoch nicht ohne Risiko für Sie und zwar aus folgendem Grund: Im Fall des Widerspruchs besteht das Arbeitsverhältnis mit dem alten Arbeitgeber, also mit McDonald's, fort. McDonald's hat den Betrieb aber verkauft und kann Sie deshalb in dem Betrieb, in dem Sie derzeit arbeiten, nicht weiter beschäftigen. Aus diesem Grund wird McDonald's die Kündigung aussprechen und zwar aus betriebsbedingten Gründen. Eine besondere Prüfung muss McDonald's nicht vornehmen. Kündigen kann der Arbeitgeber sobald ihm Ihr Widerspruch vorliegt. Ob Sie arbeitsunfähig krank geschrieben sind, ist ohne Bedeutung. Auch während einer Krankheit des Arbeitnehmers darf der Arbeitgeber kündigen.
Durch den Widerspruch wird das Arbeitsverhältnis nicht automatisch mit dem neuen Betriebsinhaber fortgesetzt, so dass Sie nur darauf hoffen und bauen können, dass McDonald's Sie in einer anderen Filiale einsetzen kann. Genau dieser Punkt sollte aber so präzise wie möglich geklärt werden, bevor Sie von dem Widerspruchsrecht Gebrauch machen.
Beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass das Widerspruchsrecht innerhalb eines Monats ausgeübt werden muss, nachdem Sie über den bevorstehenden Betriebsübergang informiert worden sind.
3.
Wird arbeitgeberseits die (betriebsbedingte) Kündigung ausgesprochen, haben Sie ab Erhalt der Kündigung drei Wochen Zeit, um beim Arbeitsgericht Kündigungsschutzklage zu erheben.
4.
Die Erfolgschancen einer Kündigungsschutzklage sind ohne weitere Informationen nicht abschätzbar.
So kommt es darauf an, ob in Ihrer Umgebung ggf. andere Arbeitsstellen frei sind oder ob für andere Arbeitsstellen Arbeitnehmer gesucht werden. Ist das der Fall, wird Ihnen McDonald's unter Umständen einen anderen Arbeitsplatz im Gütetermin anbieten, der nach Ihrer Kündigungsschutzklage vom Arbeitsgericht anberaumt wird. Auch an eine vergleichsweise Einigung mit Zahlung einer Abfindung ist zu denken (Anhaltspunkt: pro Beschäftigungsjahr ein halbes Gehalt).
Mit Lohnfortzahlung hat das nichts zu tun. Der Lohn ist bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu zahlen.
5.
Einen Rechtsanwalt sollten Sie unbedingt aufsuchen, da es hier um eine wichtige Entscheidung geht, die in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht in allen Punkten ausgelotet werden muss.
Zu den Kosten kann man keine Angaben machen, da die Kosten für den Rechtsanwalt streitwertbezogen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet werden. Der Streitwert im Kündigungsschutzprozess liegt bei drei Monatsbruttogehältern. Danach richten sich dann die Gebühren.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab
Rechtsanwalt
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Diese Antwort ist vom 10.06.2018 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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