Freistellung vom Religionsunterricht in NRW
vom 12.9.2006
15 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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Vor einigen Tage hatte ich eine Frage zu den Fristen beim Religionsunterricht gestellt. Trotz meines Hinweises auf die Rechtslage "...Schüler ist mit Antrag der Eltern vom Religionsunterricht freigestellt ... " beruft sich die Schule weiterhin auf den Beschluss einer Schulkonferenz, wonach spätestens zum Ende eines vorhergehenden Schuljahres die Freistellung zu beantragen ist. Ich bin der fels ...