von RA Daniel Hesterberg
Wir haben am 29.11.12 unsere Baugenehmigung erhalten. Am 3.12. wurde dieser Bescheid den Nachbarn zugestellt. Erst am 16.3. erfuhren wir, dass unser Nachbar dagegen Widerspruch eingelegt hat und zwar am 28.12. Sein Anwalt hat sich die Frist, den Widerspruch zu begründen, bis 28.3. verlängern lassen, ...