Pfändungsfreigrenze bei Arbeitslosen
vom 29.7.2006
50 €
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Mein Mann ist arbeitslos, erhält derzeit 1.820,00 € ALG. Aufgrund der AL kann er seinen bis zur vollen Höhe in Anspruch genommenen Dispo-Kredit nicht sofort zurückzahlen, wie es die Bank von ihm erwartete, nachdem sie erfuhr, dass er jetzt ALG bezieht. Auf eine Ratenzahlungsvereinbarung in einer für meinen Mann vertretbaren Höhe von 400,00 € ließ sie sich nicht ein und verlangt statt dessen eine R ...