29.7.2017
von RA Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer
Meine Frage im Bereich Beamtenrecht bezieht sich darauf, ob und inwieweit ich meinem Dienstherr mitteilen muss,wenn ich Spekulationsgeschäfte (z.B. Wertpapiere, Aktien o.Ä.)machen möchte. Da evtl. mit Gewinnen gerechnet werden muss, wüsste ich gern, ob diese "Beschäftigung" als Nebentätigkeit anzei ...
Widerspruch