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Wie kündige ich eine Sex-Seite?

28. August 2006 22:14 |
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Verwaltungsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Marc N. Wandt

Ich habe mich auf einigen Sex_Seiten angemeldet.Nun möchte ich das kündigen.Obwohl zugesichert wird,daß man Online kündigen kann,schaffe ich es nicht.Man findet keinen zuständigen Ansprechpartner.Was kann ich machen?

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Frage beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes wie folgt.

Wenn in den Geschäftsbedingungen der Anbieterfirmen geregelt ist, dass eine Kündigung via E-Mail möglich ist, kündigen Sie den Vertrag via Mail an eine, Ihnen von dem Anbieter bekannte E-Mail-Adresse. In der Regel dürfte Ihnen bei Vertragsschluss eine Bestätigung zugesandt worden sein. Nutzen Sie im Zweifel diese Adresse.

Optimalerweise wäre noch natürlich eine schriftliche Kündigung per Einschreiben / Rückschein, direkt an die Anbieterpostanschrift. Wie Sie mitteilen, scheint diese jedoch schwer zu ermitteln zu sein, so dass dieser Weg wohl vermutlich ausscheidet, was allerdings auch gewisse Eindrücke über die Seriösität der Anbieter zulässt.

Wenn Sie überhaupt keine Möglichkeit finden, sich irgendwie an die Betreiber zu wenden, stellen Sie die Zahlungen ein, in dem Sie evtl. erfolgte Lastschriften durch Ihre Bank bzw. Ihr Kreditkartenunternehmen zurückbelasten lassen. Es ist zu erwarten, dass spätestens dann eine Reaktion der Firma erfolgen wird. Oftmals sitzen diese Unternehmen im Ausland, so dass eine Geltendmachung der Honorarforderung in Deutschland nach mehr oder weniger intensiven Einschüchterungsversuchen unterlassen wird. Bitte beachten Sie, dass diese Methode wirklich das allerletzte, der zu wählenden Mittel wäre.

Sollten Sie doch noch einen Ansprechpartner auftun, so verfahren Sie wie vor, sollte nach Ablauf der Kündigungsfrist weiter versucht werden, Mitgliedsbeiträge einzuziehen.

Wenn Sie mir (bitte ausschließlich (!) per E-Mail an meine im Profil zu findende E-Mail-Adresse) die entsprechenden Seiten nennen werde ich gerne versuchen, eine Anbieteranschrift für Sie zu ermitteln.

Ich hoffe Ihre Frage zufriedenstellend beantwortet zu haben und stehe im Rahmen der Nachfragefunktion gerne für Ergänzungen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Marc N. Wandt
Rechtsanwalt

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