Sehr geehrter Fragesteller,
um ein Gutachten wird m.E. nicht herumzukommen sein. Hier ist aufgrund der orientierenden Untersuchung eine Sickerwasserprogbnose zu erstellen, deren Werte letztendlich ausschlaggebend sind (wenn - wie vermutlich in Ihrem Fall - eine Untersuchung des Sickerwassers nicht erfolgen soll). Der Ablauf dieser Untersuchung ergibt sich aus der DIN 2421. Hierzu gibt es eine Arbeitshilfe, die den Ablauf sehr plastisch darstellt. Sie finden die Arbeitshilfe zur Bearbeitung von Verdachtsflächen/altlastverdächtigen Flächen und schädlichen Bodenveränderungen/Altlasten nach BBodSchG unter folgender Adresse:
Übersicht/ Inhalt
http://www.xfaweb.baden-wuerttemberg.de/alfaweb/berichte/bs06/vrdfl.html
Orientierende Untersuchung:
http://www.xfaweb.baden-wuerttemberg.de/alfaweb/berichte/bs06/vrdfl0014.html#Heading644_
Die Werte der orientierenden Untersuchung geben legiglic h Anhaltspunkte über die Verhältnisse am Ort der Untersuchung.
Mit freundlichen Grüssen
R. Pössl
Rechtsanwalt
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