Eigentümerniesbrauch
vom 14.10.2023
für 70 €
beantwortet von
Rechtsanwältin Sonja Stadler / Wuppertal
Meine Mutter und ich sind gegenwärtig Eigentümer (je 50%) einer Wohnung, die gegenwärtig noch mit einer erstrangigen, aber vollständig getilgten Grundschuld belastet ist. Eine Löschungsbewilligung liegt mir vor. Meine Mutter und mich möchten nun jeweils einen Eigentümerniesbrauch als Brutto- Nießbrauch eintragen, wobei sich der einzutragende Bruchteilsniesbrauch sowohl bei mir als auch bei me ...