Einholung Zweitmeinung Betriebsstättenthematik Schweizer GmbH
vom 2.10.2023
für 65 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Mathias Schulze / Goettingen
Für folgenden Sachverhalt wünsche ich mir eine Zweitmeinung: Eine Schweizer GmbH führt als Teil ihres Geschäftsmodells jährlich wiederkehrend an einem für zwei Woche angemieteten Platz ein dreitägiges Festival durch. Der Geschäftszweck der GmbH ist nicht darauf beschränkt, sondern allgemein gefasst. Die Planung und Organisation des Festivals geschieht vollständig aus der Schweiz. Die Durchführu ...