Unternehmensabmeldung - Pflichten und Bussgelder
vom 26.9.2023
für 63 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Holger Traub, Dipl. Kfm. / Stuttgart
Ich habe letztes Jahr eine Selbstständigkeit (als Einzelunternehmen) im Bereich Coaching und Beratung angemeldet, ab dem 1.5.2022 angemeldet. Die Tätigkeit habe ich bereits in den ersten Monaten aufgegeben, und auch nie einen Kunden gehabt. Die Selbstständigkeit hat somit keine Einnahmen geliefert, ich habe sie aber auch nicht abgemeldet. Ich habe auch nie eine Steuer-ID beantragt, oder Meldungen ...