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Verkauf digitaler Produkte weltweit über onlineshop - umsatzsteuerliche Pflichten

| 11. Oktober 2023 14:14 |
Preis: 50,00 € |

Steuerrecht


Beantwortet von

Über einen onlineshop werden digitale Produkte weltweit, also in Drittländer, verkauft, sowohl b2b als auch b2c. Die umsatzsteuerliche Behandlung in Deutschland/EU (MOSS usw.) ist mir klar. Wie aber ist es mit der jeweiligen Umsatzsteuer in den Drittländern?

Muss ich für jedes einzelne Drittland prüfen, ob ich umsatzsteuerliche Pflichten habe und ggf. welche bzw. ob ich mit dort sogar umsatzsteuerlich registrieren lasse? Das wäre ja ein irrer Aufwand. Nur mal als Beispiel:

Ich verkaufe b2c für 70 Euro in den Kongo, b2b für 400 Euro nach Thailand und b2c für 5.000 Euro nach Brasilien. Heißt das, dass ich dann für jedes dieser Länder meine ustlichen Pflichten prüfen muss?

Falls ja: gibt es hierfür Dienstleister?

11. Oktober 2023 | 16:47

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Ja, grundsätzlich müssen Sie für jedes Land, in das Sie verkaufen, die umsatzsteuerlichen Pflichten prüfen. Dies kann in der Tat einen erheblichen Aufwand bedeuten. Die Umsatzsteuerregelungen variieren von Land zu Land und es ist wichtig, dass Sie sich über die spezifischen Anforderungen in jedem Land informieren, in das Sie verkaufen.
In einigen Ländern, wie zum Beispiel in den USA, Kanada und Australien, müssen ausländische Unternehmen, die digitale Produkte verkaufen, sich für die Umsatzsteuer registrieren und diese abführen. In anderen Ländern, wie zum Beispiel in der Schweiz und in Norwegen, sind ausländische Unternehmen von der Umsatzsteuer befreit, wenn sie digitale Produkte an Privatkunden verkaufen.

Sie müssen auch selber schauen/verantworten, dass Zölle abgeführt werden. Viele Länder erheben Einfuhrzölle, gestaffelt nach Warengruppen. Was für die jeweilige Ware bei welchem Zielland gilt, ist jedesmal festzustellen. Nur innerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes ist das harmonisiert. Auch gibt es teilweise noch spezielle Abkommen der EU mit anderen Ländern hierzu. Pauschale Aussagen kann man dazu daher nicht machen.

Dies macht den Export von Waren teilweise sehr kompliziert. Es haben sich daher sogenannte Zolldienstleister etabliert, die die Abwicklung übernehmen. Diese kenne sich dann auch im Zweifel mit USt-Pflichten aus. Die Industrie- und Handelskammern führen Datenbanken über entsprechende Anbieter.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Timm Jacobsen

Bewertung des Fragestellers 13. Oktober 2023 | 05:56

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