Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ja, grundsätzlich müssen Sie für jedes Land, in das Sie verkaufen, die umsatzsteuerlichen Pflichten prüfen. Dies kann in der Tat einen erheblichen Aufwand bedeuten. Die Umsatzsteuerregelungen variieren von Land zu Land und es ist wichtig, dass Sie sich über die spezifischen Anforderungen in jedem Land informieren, in das Sie verkaufen.
In einigen Ländern, wie zum Beispiel in den USA, Kanada und Australien, müssen ausländische Unternehmen, die digitale Produkte verkaufen, sich für die Umsatzsteuer registrieren und diese abführen. In anderen Ländern, wie zum Beispiel in der Schweiz und in Norwegen, sind ausländische Unternehmen von der Umsatzsteuer befreit, wenn sie digitale Produkte an Privatkunden verkaufen.
Sie müssen auch selber schauen/verantworten, dass Zölle abgeführt werden. Viele Länder erheben Einfuhrzölle, gestaffelt nach Warengruppen. Was für die jeweilige Ware bei welchem Zielland gilt, ist jedesmal festzustellen. Nur innerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes ist das harmonisiert. Auch gibt es teilweise noch spezielle Abkommen der EU mit anderen Ländern hierzu. Pauschale Aussagen kann man dazu daher nicht machen.
Dies macht den Export von Waren teilweise sehr kompliziert. Es haben sich daher sogenannte Zolldienstleister etabliert, die die Abwicklung übernehmen. Diese kenne sich dann auch im Zweifel mit USt-Pflichten aus. Die Industrie- und Handelskammern führen Datenbanken über entsprechende Anbieter.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Timm Jacobsen
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