Ambulanter Pflegedienst: Ersatzvornahme nach Nicht- bzw. Falschversorgung?
vom 9.9.2024
für 60 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Hussein Madani / Sarstedt
Meine Mutter ist 87 und hat Pflegegrad 4. Ihr ambulanter Pflegedienst hat sie bzgl. Körperhygiene und Wundversorgung mangelhaft versorgt, woraus leider auch ein Krankenhausaufenthalt resultierte. Als noch eine mehrfache Medikamenten-Überdosierung hinzukam und die Pflegedienstleitung sich nicht kooperativ zeigte, habe ich nach entsprechender Ankündigung notgedrungen selbst die Pflege meiner Mutte ...