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Arbeitsagentur Kostenübernahme Umzugskosten

3. September 2024 18:07 |
Preis: 40,00 € |

Sozialrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Mein Mann hat Ende Mai ein Vorstellungsgespräch 500 km von unserem Wohnort gehabt. Da er arbeitssuchend gemeldet war, hat die Arbeitsagentur die Kosten übernommen.
Er hat einen Arbeitsvertrag erhalten (am 30. Mai) und ist zum Gespräch zur Arbeitsagentur am 4. Juni gewesen. Hier hat er vom Arbeitsvertrag erzählt und Umzugskosten beantragt.
Erst hieß es, es sei nicht möglich. Schließlich kam ein Anruf, dass er Vergleichsangebote einholen müsse.
Dieses hat er gemacht und mit dem entsprechenden Antrag an die Arbeitsagentur geschickt.
Zwei Monate später, am 6. August kam eine Email, in der stand:
"den Antrag müssen Sie bitte neu ausfüllen...bei der Bankverbindung muss das Umzugsunternehmen und die Bankverbindung stehen. Die Kosten werden direkt mit dem Umzugsunternehmen abgerechnet.

Hierüber informierten wir die Umzugsfirma und gaben der Arbeitsagentur alle Unterlagen.
Natürlich ist ein Antrag keine Zusage, doch zum einen kam diese Email und zum anderen musste der Umzug stattfinden, so gingen wir in Vorleistung.

Der Umzug fand statt und am 03. September kam folgende Nachricht (auf englisch, da er kein Deutscher ist)
(....) As I already informed you in the conversation on the 6th of June, the assumption of the cost is not secure. In the examination it has now become apparent, that you already have signed the employment contract on 30. Mai 2024. And only on the 6. June you have submitted the application. In other words, because you have already signed the contract on the 30. May it is sufficient that you were aware of the costs will be incurred and "accepted" them. In other words, here is the situation of a delayed application. ... The application will be not waved through here.

...I ask you, if you will withdraw the application.

Kann gegen diesen Bestand Widerspruch eingereicht werden oder ist es im Sozialrecht so, dass erst die Arbeitsagentur gefragt werden muss, ob ein Umzug stattfinden darf und sie zahlen und dann die Arbeitsaufnahme erfolgt oder man sich auch erst für eine Arbeitsaufnahme entscheiden kann?

Vielen Dank für eine Antwort.

3. September 2024 | 19:26

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Im vorliegenden Fall stellt sich die Frage, ob gegen den Bescheid der Arbeitsagentur, der eine Kostenübernahme für den Umzug aufgrund eines angeblich verspäteten Antrags ablehnt, Widerspruch eingelegt werden kann.

Rechtliche Grundlage

Grundsätzlich ist es im Sozialrecht üblich, dass Anträge auf Leistungen, die eine Kostenübernahme durch die Arbeitsagentur betreffen, rechtzeitig und vor dem Eintreten des Kostenanlasses gestellt werden müssen. In § 44 SGB III (Sozialgesetzbuch Drittes Buch – Arbeitsförderung) ist geregelt, dass Leistungen zur Förderung der Mobilität, zu denen auch Umzugskosten zählen, auf Antrag gewährt werden können.

Ein wesentlicher Punkt ist, dass der Antrag in der Regel vor dem Entstehen der Kosten gestellt werden muss. Wird der Antrag erst nach Abschluss eines Ereignisses gestellt (in diesem Fall nach Unterzeichnung des Arbeitsvertrags), kann dies als verspäteter Antrag betrachtet werden, was die Arbeitsagentur dazu berechtigen kann, den Antrag abzulehnen.

Widerspruchsverfahren

Trotzdem kann Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt werden, wenn Sie der Auffassung sind, dass die Ablehnung nicht rechtmäßig ist. Folgende Argumente könnten in Betracht gezogen werden:

1. Fehlende Belehrungspflichten der Arbeitsagentur: Es könnte argumentiert werden, dass die Arbeitsagentur nicht ausreichend über die Fristen und Voraussetzungen für die Antragstellung aufgeklärt hat, insbesondere vor dem Hintergrund, dass eine Email zur erneuten Einreichung des Antrags verschickt wurde.

2. Vertrauensschutz: Die Email der Arbeitsagentur vom 6. August könnte so interpretiert werden, dass der Antrag bearbeitet wird und es daher zu einem Vertrauenstatbestand gekommen ist. Der Mandant könnte darauf vertraut haben, dass die Kostenübernahme in Aussicht gestellt wurde.

3. Zweckmäßigkeit des Umzugs: Es könnte argumentiert werden, dass der Umzug zur Aufnahme der neuen Arbeitsstelle notwendig war und die Arbeitsagentur hier in ihrer Förderungspflicht nicht ausreichend nachgekommen ist.

Empfehlung

Es besteht die Möglichkeit, Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen. Dieser sollte innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids schriftlich bei der zuständigen Arbeitsagentur eingereicht werden. Im Widerspruch sollten die oben genannten Argumente detailliert dargelegt werden.

Sollte der Widerspruch abgelehnt werden, besteht die Möglichkeit, Klage vor dem Sozialgericht zu erheben.

Ich hoffe diese Informationen helfen Ihnen weiter und stehe für Rückfragen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Hussein Madani
Rechtsanwalt


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