Rückzahlung eines in der GmbH als Rücklage ausgewiesenen Gesellschafterdarlehens
Eben habe ich in einem anderen Fall hier gelesen, dass ein "Aussteiger" aus einer GmbH auch sein Gesellschafterdarlehen zurückbekommt, was in der GmbH als Rücklage ausgewiesen war. Genau darum geht es bei mir auch - aber ich will nicht aussteigen, sondern in der inzwischen genesenen GmbH die nun wieder vorhandenen Mittel stückchenweise dazu verwenden, die Rücklage wieder in mein Gesellschafterdarl ...