Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht
vom 16.7.2025
für 60 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer / Erkelenz
Muss ich die Betreuungsverfügung und die Vorsorgevollmacht, die ich für meine Mutter habe, alle 2 Jahre erneuern? Müssen diese Dokumente, unterschrieben von meiner Mutter und mir, notariell beglaubigt werden und alle 2 Jahre erneuert werden? Was mache ich, wenn an der Zurechnungsfähigkeit meiner Mutter gezweifelt werden muss? Ich bedanke mich. ...