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Gespräch mit der Schulsozialpädagogin – Klärung eines Missverständnisses

27. Juni 2025 10:19 |
Preis: 40,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Ich hatte kürzlich ein Gespräch mit einer Schulsozialarbeiterin. Ich erhielt das Transkript dieses Gesprächs und las es sorgfältig. Leider stellte ich dabei fest, dass es aufgrund von Übersetzungsfehlern und den eingeschränkten mündlichen Deutschkenntnissen meines Kindes und mir zu erheblichen Missverständnissen und Verzerrungen unserer Aussagen kam.

Dies betrifft insbesondere die Aussage meiner Tochter, die nur sehr wenige deutsche Wörter und Ausdrücke kennt. Sie erzählte der Lehrerin, dass sie zu Hause „bestraft" werde und benutzte das Wort „schlagen". Sie meinte damit aber, dass sie bestraft oder eine Strafe versprochen wurde. Wir wenden keine körperliche Gewalt an. Diese Übersetzung spiegelt nicht die tatsächliche Situation wider. In unserer Muttersprache klingen diese Worte nicht wie eine Androhung von Gewalt, sondern eher in einem spielerischen Kontext. Unsere Tochter verstand den genauen sprachlichen Unterschied nicht und gab eine wörtliche Übersetzung. Auf die Frage, ob sie Schmerzen habe, antwortete sie natürlich mit „nein". Sie führte das Gespräch mit der Lehrerin ohne Dolmetscher. Die Lehrerin schrieb eine Nachricht an das Jugendamt wegen häuslicher Gewalt. Wir hatten ein Gespräch mit einer Sozialarbeiterin, in dem ich klarstellte, dass wir unser Kind nicht schlagen. Die Dolmetscherin bei dem Gespräch war eine andere Schulangestellte, die offenbar auch nicht gut übersetzte. Ich wurde gefragt, ob ich dem Kind mit körperlicher Bestrafung gedroht hätte. Ich verstand die Frage falsch und bestätigte sie, indem ich implizit annahm, streng mit dem Kind gesprochen zu haben. Allerdings habe ich die im Protokoll erwähnten Worte „doll schlag" nie verwendet und verstand nicht, was diese Formulierung bedeutete, als ich ihr zustimmte.

Nun möchte ich wissen, was dieser Fehler für mich und mein Kind bedeutet. Was muss ich tun, um das Missverständnis mit dem Jugendamt zu klären? Auf welche Gesetze kann ich mich berufen, um einen zertifizierten Dolmetscher zu benötigen? Welche weiteren Schritte muss ich vom Jugendamt erwarten?

27. Juni 2025 | 11:00

Antwort

von


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Sehr Geehrter Fragesteller,

zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:


I.


In Ihrer Situation ist es wichtig, die Missverständnisse so schnell wie möglich zu klären, um negative Konsequenzen zu vermeiden. Hier sind einige Schritte, die Sie unternehmen können:


1.

Klarstellung der Missverständnisse:

Sie sollten umgehend ein weiteres Gespräch mit dem Jugendamt vereinbaren, um die Missverständnisse zu klären. Es ist wichtig, dass Sie in diesem Gespräch die sprachlichen Barrieren und die daraus resultierenden Missverständnisse deutlich machen.


2.

Einsatz eines zertifizierten Dolmetschers:

Sie haben das Recht, auf eine korrekte Übersetzung zu bestehen, insbesondere wenn es um so sensible Themen wie Kindeswohlgefährdung geht.

In Deutschland ist die Amtssprache Deutsch (§ 23 VwVfG), aber wenn Sie oder Ihr Kind die Sprache nicht ausreichend beherrschen, können Sie auf einen Dolmetscher bestehen. Dies ist besonders wichtig, um sicherzustellen, dass alle Aussagen korrekt verstanden und protokolliert werden.


3.

Dokumentation:

Sammeln Sie alle relevanten Dokumente, einschließlich des Gesprächsprotokolls, und notieren Sie alle Details, die falsch übersetzt oder missverstanden wurden. Diese Dokumentation kann in Gesprächen mit dem Jugendamt hilfreich sein.


4.

Rechtliche Unterstützung:

Es könnte sinnvoll sein, einen Anwalt hinzuzuziehen, der auf Familienrecht spezialisiert ist. Dieser kann Ihnen helfen, Ihre Rechte zu wahren und Sie in Gesprächen mit dem Jugendamt zu unterstützen.


5.

Erwartungen vom Jugendamt:

Das Jugendamt hat die Aufgabe, das Wohl des Kindes zu schützen.

Sie könnten weitere Gespräche oder Besuche erwarten, um die Situation zu bewerten. Es ist wichtig, kooperativ zu sein und alle erforderlichen Informationen bereitzustellen, um die Missverständnisse auszuräumen.


6.

Gespräch mit der Schule:

Es könnte auch hilfreich sein, das Gespräch mit der Schule zu suchen, um die Missverständnisse zu klären und sicherzustellen, dass zukünftige Gespräche mit einem Dolmetscher geführt werden.



II.

Indem Sie diese Schritte unternehmen, können Sie dazu beitragen, die Situation zu klären und Missverständnisse zu vermeiden, die zu ungerechtfertigten Maßnahmen führen könnten.



Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Raab
Rechtsanwalt


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