sonstiger Warenkreditbetrug
vom 20.1.2017
40 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Mathias Grasel / München
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bekam diese Woche eine Ladung der Polizei wegen "sonstigem Warenbetrug von 09/2010 - 05/2011 ". Ich hatte im Internet Waren auf einen anderen Namen bestellt und damals meines Wissens nur die erste Rechnung bezahlt und die Ratenvereinbarung nicht beachtet. Für den finanziellen Schaden möchte ich natürlich aufkommen. Kann die Sache strafrechtlich noch verfolg ...